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ERKLÄRT
Grafik Superklempner im Einsatz
Bild: rogistock/Shutterstock.com
Trinkwasser Richtlinien Gesundheit Ingenieur

Zum Umgang mit Bleileitungen im Haus„Blei macht blöd!“

„Opa Franz“, so weiß mein Chef immer in schönstem Ruhrpott-Idiom zu berichten, „war ein super Klempner. Der konnte Bleirohre löten wie nix!“. Heute jedoch reicht das nicht mehr aus, um ein „super Klempner“ zu sein.

Heute muss ein Kl… – Entschuldigung, ein Installateur, einen Haufen sogenannter anerkannter Regeln der Technik kennen, in denen steht, wie man nach Ansicht der Mehrheit der Fachleute arbeiten muss. Meine Lieblingsregel beim Trinkwasser ist die VDI/DVGW 6023. Und Bleirohre für Trinkwasser sind inzwischen ein No-go.

Nun, Bleirohre wurden schon von den Römern verwendet. Denn Blei ist weich und gut formbar, und man kann es schon bei niedrigen Temperaturen löten. Allerdings: Schon im 18. Jahrhundert warnte Herzog Carl von Württemberg, dass Blei Mensch und Tier krank machen könne. 1878 wurden Bleirohre in Württemberg und Bayern verboten, 1973 wurde in der DIN 2000 die Bedenklichkeit festgestellt, womit dann der Einbau in Deutschland ein Ende hatte.

Wer sich nun fragt, ob er in einem Haus mit Bleileitungen lebt, der schaue auf das Baujahr seiner Trinkwasser-Installation: vor 1945 wurden häufig Bleirohre verbaut, bis 1973 nicht mehr ganz so oft, bei einem Baujahr nach 1973 sollten keine Bleirohre mehr eingebaut worden sein.

Kann ich auch meinen Vermieter fragen, ob wir Bleileitungen im Haus haben?

Können Sie. Aber eigentlich hätte der Ihnen das schon vor rund fünf Jahren gesagt haben müssen, denn seit 01. Dezember 2013 hat er auch die Pflicht, sie über das Vorliegen solcher Leitungen unverzüglich zu informieren. Und auch wenn „unverzüglich“ nicht wirklich scharf abgegrenzt ist, dürfte keiner Zweifel haben, dass die Information inzwischen hätte erfolgen müssen.

Dass wir alle, die mit Trinkwasserrohren aus Blei groß wurden, hoffen dürfen, nicht verblödet zu sein, verdanken wir der Tatsache, dass sich mit dem Karbonat im Trinkwasser auf der Innenseite von Bleirohren recht schnell eine recht widerstandsfähige, nahezu unlösliche Bleikarbonatschicht ausbildet. So gelangt sehr wenig Blei ins Trinkwasser. Dennoch: Wenig ist nicht nichts. Die Trinkwasserverordnung hat die Grenzwerte für Blei in mehreren Schritten abgesenkt, weil man sowohl in der Analytik als auch hinsichtlich der toxischen Wirkung dazu gelernt hat – und ja, Pragmatismus mag auch im Spiel gewesen sein; man kann nicht von heute auf morgen tausende von Trinkwasser-Installationen für illegal erklären.

Seit 01. Dezember 2013 liegt der Grenzwert für Blei im Trinkwasser bei 0,010 mg/l was eine Trinkwasser-Installation mit Bleirohren nicht einhalten kann. Blei im Trinkwasser kann übrigens nicht nur aus Rohren stammen, sondern zum Beispiel auch aus Armaturen, die es als Legierungsmaterial oder als Kontamination enthalten. Inzwischen muss man Bleirohre also eigentlich austauschen, weil sie nicht dem Stand der Technik entsprechen.

Gefahren testen

Warum „eigentlich“ und nicht „immer“? Weil unsere Rechtsprechung aus Respekt vor dem Eigentum den Bestandsschutz kennt: Erfüllte eine Anlage zum Zeitpunkt ihrer Errichtung die geltenden anerkannten Regeln der Technik, so genießt sie zunächst einmal Bestandsschutz, es sei denn, es geht von ihr eine Gefahr aus. Nun sieht die novellierte Trinkwasserverordnung vor, dass jede Trinkwasser-Installation, aus der Wasser abgegeben wird, beprobt wird. Zeigt sich durch Probenahmen, dass das Trinkwasser in einer Installation mit Bleirohren Bleikonzentrationen oberhalb des heute geltenden Grenzwerts enthält, so ist es vorbei mit dem Bestandsschutz.

Dann ist also die Trinkwasser-Installation zu sanieren. Wie geht das? Am sichersten durch Rückbau und Ersetzen der Leitungen durch solche aus Materialien nach heutigem Stand der Technik. Im Kontakt mit Trinkwasser dürfen dabei nur solche Materialien eingesetzt werden, die in einer vom Umweltbundesamt herausgegebenen Liste genannt sind. Das bedeutet aber, dass Wände aufgestemmt werden und es eine Menge Dreck im Haus gibt, von Kosten wollen wir erst einmal gar nicht reden.

Im Zweifel: Herausreißen und neu bauen

Schön wäre es ja, man könnte einfach die Bleirohre in der Wand lassen und sie auf der Innenseite mit einem Material beschichten, das keine schädlichen Nebenwirkungen hat. Eine Zeit lang glaubte man, in Epoxidharzen ein solches Material gefunden zu haben. Leider hat sich inzwischen herausgestellt, dass Epoxidharze u. a. Bisphenol-A (BPA) freisetzen können, eine Substanz, die ebenfalls kritisch zu bewerten ist. Das Landgericht Mannheim hat auch in einem recht aktuellen Urteil deutlich ausgeführt, dass Epoxidharz-Innenbeschichtungen für Trinkwasserrohre in keiner Weise den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Daher bleibt zunächst nur die Option „herausreißen und neu bauen“.

Hygiene ist das A und O

Ausführung nach VDI 6022 ist das sogar ohne Mehrkosten möglich. Gemäß dieser VDI-Richtlinienreihe zur hygienebewussten Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung raumlufttechnischer Anlagen, sind Hygieneinspektionen je nach Anlagentyp alle zwei bis drei Jahre durchzuführen – und das dürfen nur nach VDI 6022 geschulte Ingenieure, Meister oder Techniker. Bei einer sogenannten Hygiene-Erstinspektion kann eine gute Anlage mit dem VDI-Prüfzeichen versehen werden.

Zu einer Hygieneinspektion gehört eine Begehung der Anlage, der Außenluftansaugung und der versorgten Räume. Bei dieser Sichtkontrolle werden alle Bauteile der RLT-Anlage auf Hygienemängel wie sichtbares Keimwachstum, Verschmutzung, Rostbildung, Kalkablagerungen, dauerhafte Feuchteniederschläge und Beschädigungen inspiziert. Bei Anlagen mit Befeuchtung erfolgt zudem eine Kontrolle des Gesamtkeimgehalts an Legionellen.

Wichtig für eine gut funktionierende und keimarm arbeitende RLT-Anlage (Verweis auf RLT-Anlagen) sind die Sauberkeit der Luftleitungen und der Zustand der Filter. Diese müssen regelmäßig ausgewechselt und kontrolliert werden. Da Keime auch vor Oberflächen nicht haltmachen, werden die Abströmseite von Heiz-/Kühlregistern und die luftführenden Oberflächen wie der Boden der Kanäle, die Einströmdüse des Zuluftventilators oder der Tropfenabscheider überprüft. Wie die Prüfungen im Einzelnen ablaufen müssen, ist in VDI 6022 Blatt 1 dargestellt.

Gut zu wissen

Auch die Klimaanlagen in Autos können verkeimen. Bemerkbar macht sich dies durch einen muffigen Geruch beim Einschalten der Klimaanlage. Die vorgeschalteten Luft- oder Mikrofilter sammeln Schmutz, Pollen und teilweise auch Krankheitskeime. An besonders heißen Tagen fließen an den Oberflächen des Wärmeübertragers bis zu acht Liter Kondenswasser pro Stunde ab. Sind die Abflüsse verstopft, landen Staub, Pollen und Bakterien im Fahrzeug und nicht auf der Straße. Ist Ihr Auto bei der Inspektion, werden von der Klimaanlage meistens nur Verschleißteile wie Dichtungen überprüft. Es liegt also an Ihnen, den Servicetechniker auf den Austausch der Filter und die fachgerechte Reinigung der Leitungen hinzuweisen. Stellen Sie nun auch noch die richtige Temperatur ein – mehr als acht Grad Differenz zur Außentemperatur sollten es möglichst nicht sein –, dann kann die Klimaanlage Ihrer Gesundheit nichts anhaben. Für Allergiker empfiehlt sich unabhängig von den Vorgaben des Herstellers ein Filterwechsel jeweils im Herbst. Weitere Hinweise zur Lufthygiene in Fahrzeugen sind in der Richtlinie VDI 6032 enthalten.

Bleirohre für Trinkwasser sind inzwischen ein No-go.

Autor: Dipl.-Phys. Thomas Wollstein, VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik

Kommentare

Inzwischen haben 2 Leser einen Kommentar hinterlassen.
Christa Reuschlein | 22.07.2022

Mietshaus Baujahr 1955 - Blei-Rohre

Sehr geehrter Herr Wollstein,

mit großem Interesse habe ich Ihren Artikel gelesen.
Seit Dezember 2001 bewohne ich eine Mietwohnung bei einer Siedlungsgenossenschaft. Das Haus befindet sich in einem mittleren Bauzustand. Die einzige mir bekannte Sanierung erfolgte 2008, eine Außendämmung im Zuge einer Balkonerneuerung.

Wie kann ich sicher herausfinden, ob in meinem Gebäude Blei-Rohre als Wasserrohre verbaut sind? Meines Wissens habe ich nach 2013 keine entsprechende Mitteilung erhalten. Kann ich demzufolge davon ausgehen, das dem nicht so ist.

Da Nachfragen dieser Art bei diesem Vermieter im Allgemeinen nur mit größter Zurückhaltung, wenn überhaupt beantwortet werden, wäre ich Ihnen für einen fachmännischen Rat sehr dankbar.
Gerne höre ich von Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen
Christa Reuschlein

Devin Schuerens | 10.09.2021

Guten Tag, wir haben eine große Diskussion in der Firma ob Bleileitung in der Abwassertechnik erlaubt ist oder nicht. Ich bin der Meinung, Nein, es wäre verboten worden. Würden uns über eine baldige Antwort freuen. mfg schuerens

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