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Bild: marina_ua/Shutterstock.com
Umwelt Richtlinien

Richtlinie VDI 2105Anforderungen an Gasfackeln

Das Thema Gasspeicher ist in aller Munde. Doch wie ist umzugehen mit Gasen, die man aus welchen Gründen auch immer entsorgen muss? Hierzu gibt es die Richtlinie VDI 2105, die sich mit Gasfackeln befasst.

Im Zuge der Gaskrise ist deutlich geworden, dass sich Gase nur bedingt in großen Mengen speichern lassen. Das gilt für Gase, die wie Erdgas nachgefragt sind, genauso aber auch für solche, die man entsorgen will. Bei Letzterem kommen sogenannte Gasfackeln zum Einsatz. Aber was versteht man darunter genau?

Nun, Gasfackeln sind Einrichtungen zur gezielten Oxidation von brennbaren Gasen, die sich nicht energetisch oder stofflich nutzen lassen. Gasfackeln werden häufig dann eingesetzt, wenn diskontinuierlich große Mengen dieser Gase zu erwarten sind. Die Bauformen von Fackeln sind je nach Anwendungsfall sehr unterschiedlich. Turmhohe Hochfackeln unterscheiden sich grundsätzlich von kleineren umschlossenen Hochtemperaturfackeln.

Einsatzgebiete

Der Einsatz von Fackeln erfolgt in einer Vielzahl von unterschiedlichen Anlagen wie Raffinerien, Chemieanlagen oder Stahlwerken bis hin zu Biogasanlagen und Deponien. Eine genaue Zahl an Fackeln in Deutschland liegt nicht vor; Schätzungen gehen von mehr als zehntausend Fackeln in Deutschland aus.

Die Größe von eingesetzten Fackeln gemessen in deren Feuerungswärmeleistung, umfasst mehr als sechs Größenordnungen – von einigen Kilowatt bis zu wenigen Gigawatt. Auch die Bandbreite der abzufackelnden Gase ist sehr groß, von nur brennbaren Gasen mit sehr unterschiedlichem Heizwert bis hin zu giftigen und schwefelhaltigen Gasen. 

Warum eine weitere VDI-Richtlinie?

Der Stand der Technik war zu Beginn der Arbeiten an der Richtlinie VDI 2105 "Emissionsminderung - Fackelanlagen" nicht oder nicht ausreichend und nicht zusammenfassend für Gasfackeln beschrieben. Wenn überhaupt, dann wurden Anforderungen jeweils speziell für einzelne Branchen im technischen Regelwerk und in BVT-Merkblättern unterschiedlich angesprochen. Immissionsschutztechnische Anforderungen an Gasfackeln wurden auch in der TA Luft 2002 geregelt.

Die Praxis hat gezeigt, dass die Anforderungen der TA Luft 2002 nicht einhaltbar waren. Insbesondere die nicht Vollziehbarkeit der Anforderungen war bereits 2016 der Impuls, die Richtlinie auf den Weg zu bringen und dem Gesetzgeber einen Vorschlag für den Stand der Technik anzubieten. Die TA Luft 2021 hat die wesentlichsten Anforderungen der VDI 2105 übernommen und technische Details nicht aufgegriffen, die mit der Richtlinie geregelt werden. Somit wird auch die VDI 2105 zu einer immissionsschutzrechtlichen Erkenntnisquelle.

Anforderungen an Gasfackeln

Der rote Faden, der sich durch die Anforderungen an Gasfackeln zieht, ist einfach zu beschreiben und besteht aus drei Grundanforderungen:

  • Der Anlagenbetrieb muss darauf ausgerichtet sein, Fackeln nicht in Anspruch zu nehmen. Das ist die wichtigste Regelung. Allerdings wird hier auch die Schnittstelle zur vorgelagerten Prozessanlagen deutlich, was die Arbeiten an einer Fackel-Richtlinie in dieser Breite inhaltlich schwierig machte.
     
  • Der nächste Grundsatz ist, bei Betriebszuständen, die eine Fackeltätigkeit zwingend bedingen, müssen die Fackeln sicher zünden. Zustände bei den brennbare oder giftige Gase unverbrannt emittiert werden, müssen sicher (!) verhindert werden.
     
  • Zuletzt müssen die Gase mit der Fackel möglichst vollständig verbrennen. Falls diese drei Bedingungen erfüllt sind, kann man auf eine Emissionsüberwachung im Sinne einer Messung an der Fackel in vielen Fällen verzichten oder bei Hochtemperaturfackeln auf einige Parameter einschränken. 

Zum Schutz der Umwelt

Die VDI-Richtlinie 2105 beschreibt die Fälle, in denen Fackeln eingesetzt werden dürfen, wie sie rechtlich eingeordnet werden, welche Anforderungen an Fackeln und die zugehörigen Einrichtungen zu stellen sind. Die Arbeiten an der Richtlinie VDI 2105 nahmen mehrere Jahre in Anspruch: Fackelhersteller, Vertreter der unterschiedlichsten Branchen und Behördenvertreter haben die Richtlinie erarbeitet und sich teilweise auch auf Kompromisse geeinigt. Alle Beteiligten sind davon überzeugt, dass mit der Richtlinie eine wichtige Regelung zum Schutz der Umwelt getroffen wurde. 

Unser Autor

Hilmar Mante, Bayerisches Landesamt für Umwelt

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