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Bild: Marta Sher/Shutterstock.com
Energieeffizienz Digitalisierung

Ein Baustein der EnergiewendeSmart-Meter-Gesetz: Das muss schneller gehen

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 12. Mai das vom Bundestag beschlossene Smart-Meter-Gesetz gebilligt. Ziel ist der schnelle und unbürokratische Ausbau eines intelligenten sowie transparenten Stromnetzes.

Der Strom-Lastgang in Deutschland im Tagesverlauf ist von unseren Gewohnheiten und Aktivitäten abhängig: Der Strombedarf steigt in der Regel am Morgen, wenn die meisten Menschen aufwachen, sich duschen, die Kaffeemaschine anschmeißen, sich ein Frühstücksei kochen und dergleichen. Höhepunkte des Stromverbrauchs treten folglich meist in den Morgenstunden zwischen sechs und neun Uhr sowie am Abend zwischen 18 und 20 Uhr auf, wenn die meisten Menschen nach Hause kommen, ihr E-Auto an die Ladesäule anschließen und Haushaltsgeräte nutzen.

Schwankender Stromverbrauch

Während des Tages schwankt der Strombedarf also. Netzbetreiber und Stromversorger müssen deswegen den Strombedarf fortlaufend genau beobachten, um eine stabile und zuverlässige Stromversorgung sicherzustellen. Schließlich kann eine plötzliche, starke Zunahme des Bedarfs in Teilen des Stromnetzes eine Unterbrechung der Stromversorgung herbeiführen. Die Stromversorger müssen also beispielsweise morgens „Gas geben“, mehr Leistung bereitstellen, wie man es beim Auto tut, wenn man zum Überholen ansetzt.

Und wie beim Auto vergeht nach dem Tritt aufs Pedal eine gewisse Zeit bis einem die Leistung tatsächlich zur Verfügung steht. Diese Verzögerung ist abhängig von der Art der Stromerzeugung. Fachleute müssen sie vorausschauend einplanen, damit die Leistung tatsächlich dann abrufbar ist, wenn sie abgerufen wird. Es muss auf der anderen Seite möglichst genau so viel Strom bereitgestellt werden wie verbraucht wird – ein Überangebot „verfällt“ sozusagen.

Schwankungen ausgleichen

Smart Meter ermöglichen es, Strom im Tagesverlauf sozusagen nach Angebot und Nachfrage zu bepreisen. Das trägt dazu bei, die Schwankungen im Lastgang auszugleichen: Strom lässt sich zu Zeiten hohen Angebots, etwa bei Solarstrom an sonnigen Tagen mittags, preisgünstiger verkaufen; und Verbraucherinnen und Verbraucher können sich im Gegenzug dann entscheiden, etwa die Spülmaschine zu diesen Zeiten zu betreiben.

Mit Blick auf den Klimaschutz ist es sehr wichtig, möglichst wenig Strom aus nicht erneuerbaren Quellen zu verbrauchen. Die Preisgestaltung kann dazu beitragen, dieses Ziel zu erreichen, indem regenerativ erzeugter Strom günstiger angeboten wird als fossil erzeugter.

Datenschutz und Datensicherheit

Der Ausbau des Smart-Meter-Netzes bleibt bislang hinter den Erwartungen der Regierung zurück. Das liegt zum Teil an der nötigen Bürokratie, die unter anderem durch Datenschutz- und Datensicherheitsanforderungen entsteht.

Die Herstellerunternehmen von Smart Metern am Markt, so steht es in der Begründung zum Gesetz, erfüllen mittlerweile allesamt die entsprechenden Anforderungen. Damit sind Vereinfachungen möglich. Das Gesetz präzisiert die bestehenden Auflagen. Es enthält konkrete Vorgaben zur Speicherung, Löschung und Anonymisierung der erhobenen Daten.

Das kostet auch

Ab 2025 soll es für jeden möglich sein, mit einem variablen Strompreistarif Strom zu nutzen, wenn dieser preiswert und auf Basis von erneuerbaren Energiequellen bereitgestellt wird. Allerdings: Der Einbau neuer Messgeräte kostet Geld. Dadurch werden auch den Verbraucherinnen und Verbrauchern Kosten entstehen. Für Privathaushalte und Kleinanlagenbetreibende werden diese auf 20 Euro pro Jahr gedeckelt. Für Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen sollen es 50 Euro sein.

Der Bundesrat hatte den ursprünglichen Gesetzentwurf kritisiert. Daher hat der Bundestag Änderungen vorgenommen. Das neue Gesetz soll zügig in Kraft treten.

Unser Autor

Diplom-Physiker Thomas Wollstein

Kommentare

Inzwischen haben 4 Leser einen Kommentar hinterlassen.
Michael Reuße | 25.05.2023

Das Gesetz soll den Netzbetreiber ermächtigen, die Verbraucher in gewissen Grenzen "fremdzusteuern" bzw. deren Stromentnahme bei drohender Netzüberlastung zu drosseln. Politiktreibende haben offensichtlich nach mehreren Jahren der "Energiewende" bemerkt, dass auf der letzten Meile, nämlich bei der lokalen Verteilnetzen, weitere Investitionen erforderlich sind, um diese für elektrisches Heizen und Fahren zu ertüchtigen, Wenn die geplante (durchschnittliche) Netzlast pro Haushalt etwa 4 kW beträgt, dann kann nicht jeder, wenn er zum Feierabend nach hause kommt, seine Wärmepumpe mit 4 kW anwerfen und gleichzeitig seine Autobatterie mit 11 kW laden und vielleicht auch noch andere Geräte wie Waschmaschine und Geschirrspüler betreiben. Statt die Netze aufzurüsten, wird nun gedrosselt, möglicherweise aber auch über den Preis gesteuert, falls es funktioniert. Die meist kommunalen Unternehmen werden so von Investitionen entlastet, und es bleibt beim Verbraucher hängen, wie es aussieht.

Walter Bade | 25.05.2023

M. E. bringt der Einsatz der neuen Zähler außer zusätzlichen Kosten nichts! Die meisten Mieter(innen) wissen noch nicht einmal, wo ihr Zähler im Keller ist; wer macht sich die Arbeit, laufend zu kontrollieren / handeln? Als Fachmann kann ich die Umstellung nicht unterstützen, sie ist aber leider nicht mehr zu verhindern. Dies bezieht sich auch auf die Vorgaben bzgl. Energieverbrauch Heizung /Warmwasser (Angabe in kWh!) jeden Monat für die Wohnung; kostet nur zusätzlich Geld, bringt aber auch nichts.

Thomas Wollstein | 24.05.2023

Vielleicht gibt es solche Geräte, aber üblicherweise ist die Anzeige dieselbe wie bei anderen Zählern auch. Ich gehe davon aus, dass bei variablen Tarifen die Informationen über ein Portal des jeweiligen Anbieters laufen, auf das der Verbraucher/Kunde online über einen Browser oder eine App zugreifen kann.

Klaus Jantzen | 23.05.2023

Wiie erfährt der Verbraucher den aktuellen Strompreis bzw. den Strompreisverlauf? Wird das am Smart-Meter angezeigt?

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