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Früher durfte sich jeder „Ingenieur“ nennen, der es wollte. Mit Einführung der Ingenieurgesetze in Deutschland im Jahr 1970 wurde die Berufsbezeichnung dann gesetzlich geschützt. Dieser Schutz ist bis heute eine wesentliche Funktion der Ingenieurgesetze der Bundesländer.
Der Grund für den Schutz der Berufsbezeichnung liegt auf der Hand: Die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung soll verhindern, dass ein Jedermann den betreffenden Berufstitel führen kann, ohne die notwendigen Qualifikationen mitzubringen. Im Falle der Ingenieure heißt das: Der Schutz der Berufsbezeichnung dient letztlich dem Schutz von Arbeit- und Auftraggeber von Ingenieurinnen und Ingenieuren sowie von uns allen als Nutzer von Produkten und Ingenieurdienstleistungen. So konstruieren Ingenieure zum Beispiel Brücken und Autos, auf und mit denen Menschen oder Güter sicher ans Ziel kommen sollen. Da wollen wir alle darauf vertrauen können, dass jemand, der sich als „Ingenieur“ bezeichnet, auch wirklich Ingenieur „kann“.
Qualifikationen müssen sein
Ein wichtiger und positiver Nebeneffekt des gesetzlichen Schutzes einer Berufsbezeichnung ist immer, dass er auch identitätsstiftend wirkt und die Träger mit Stolz erfüllt – Titel machen eben Leute.
Die Ingenieurgesetze, in denen die Berufsbezeichnung geschützt ist, werden aktuell in den Bundesländern überarbeitet. Ein ganz wichtiger Punkt ist dabei für den VDI, dass die Bundesländer weiterhin ein einheitliches Verständnis davon behalten, wer die Berufsbezeichnung führen darf. Es muss auch weiterhin klar sein, dass ein Ingenieur in Hamburg das Gleiche ist wie einer in München oder in Dresden.
Autorin: Annika Lander
Kommentare
Inzwischen haben 19 Leser einen Kommentar hinterlassen.Trotz Gleichstellung des Meisterbriefes mit dem Bachelorabschluss nach DQR Stufe 6 und somit Gleichstellung auch mit Ing, ist es nur Ingenieuren erlaubt in die Handwerksrolle eingetragen zu werden. Aber umgekehrt kann ich als Meister, mit Zusatzqzalifikation Brandschutzfachplaner, nicht in die Liste der Brandschutzfachplaner der Ing.Kammer eingetragen werden. Dies ist für mich diskriminierend und meiner Meinung nach nicht in Ordnung.
Unterliegen zusammengesetzte Bezeichnungen, wie z.B. "Vertriebsingenieur" oder "Projektingenieur", denn auch dem gesetzlichen Schutz?
Ich frage, weil ich eine Firma kenne, in der Techniker, Facharbeiter, technische Zeichner als "Projektingenieur" bezeichnet werden (und diplomierte Ingenieure und habilitierte Doktoren ihren Titel "nicht zur Schau tragen sollen"), wenn sie ein "Projekt" bearbeitet haben. "Projekt" schreibe ich deshalb in Anführungszeichen, weil in dieser Firma ausnahmslos alles, was vom Tagesgeschäft abweicht, ein "Projekt" ist. Auch wenn es sich um einfache Modifikationen handelt, die häufig angefragt werden, oder wenn es sich auch nur um die Farbänderung eines Kunststoffs handelt.
Der Sachverhalt ist ganz einfach. Informieren Sie per Einschreiben mit Rückschein die zuständiger Ingenieurkammer des Landes und die Bundesingenieurkammer über Ihre Titelführung/Berufsbezeichnung "Ingenieur" Ing.).
Die Kammern sind dann verpflichtet, die Rechtmäßigkeit zu prüfen.
Der Schutz ist schon lange vorbei!
In der Firma in der ich arbeite nennt sich (fast) jeder der in der Qualitätssicherung arbeitet, Qualitätsingenieur!
Und das mit Deckung der Rechtsabteilung mit Verweis auf die ERA-TV das dort diese Bezeichnung für einen Arbeitsplatz verwendet wird, und jeder der dort arbeitet ein Q.-Ing. per-se ist ?!?!?
Wieder ein Verfall der ehemals weltweit geneideten deutschen Bildung (siehe Master/Bachelor Akzeptanz). Die Firmen können billige Marionetten auf die dotierten Arbeitsplätze verteilen und das Lohnniveau drücken.
Etwas mehr Kontrolle solchem Titel Wildwuchs würde ich mir sehr wünschen.
Maßstab lt. IngG zum beruflichen Titel/Berufsbezeichnung "Ingenieur" (Ing.) ist (neben dem 6 semestrigen HS-Studium)die gestufte Ausbildung zum Betriebsführer Oberklasse Bergschule in einem "rechtsfreien" Bildungsraum oberhalb der Fach-Schulgesetze.
Unverständlich ist mir, dass nicht auch andere Berufe diese Möglichkeit nutzen: Offiziere militärfachlicher Dienst (Fachoffiziere) in techn. Fachrichtungen.
Da das BMVtg kein Interesse hat,ist die private Bemühung gefordert. Viel Erfolg!
Guten Tag Herr Römer,
der Meisterbrief und der Fachschulabschluss SgTechniker sind formell gleichwertig (Studienzulassung, Besoldung usw.. Lassen Sie Ihre Fortbildungen oberhalb/außerhalb des SgTechnikers/Meister von der zuständigen Ingenieurkammer und Wirtschaftsministerium zur Tielführung "Ingenieur" (Ing.) abprüfen. Vergleichen Sie Ihre zweite Aufstiegsfortbildung mit der Oberklasse Bergschule zum "Ingenieur" (Ing,). Viel Erfolg!
Ich führe unbeanstandetden Titel (Ing.)
Die IngG regeln u.a. die Berufsbezeichnung/Titelführung "Ingenieur" (Ing.). Neben einem sechssemestrigen HS-Studium ist dort auch die gestufte Qualifikation Betriebsführerlehrgang Oberklasse Bergschule zum "Ingenieur" (Ing.) genannt.
Fakt ist:
- Fachschulausbildung max 4 Halbjahre
- Anpassungsfortbildung max. 1 Halbjahr bzw. 600 UStd.
Damit befindet sich der Abschluss Oberklasse Bergschule zum "Ingenieur" (Ing.)oberhalb der Fach-Schulgesetze in einem "rechtsfreien Bildungsraum". Da es sich um eine schulische Qualifikation handelt, haben die Bundesländer NRW und Nds versäumt, dieses der KMK zur sachgerechten Verortung zu melden.
Die Qualifikation ist ähnlich der ehem. gestuiften Schiffsingenieurschule erster Klasse zur vollen Berufsbefähigung zum Leitender Ingenieur mit dem Patent C6, Besoldung A12.
Auch die absolventen der ehem. Oberklasse Bergschule wurden mit A12 besoldet.
Deutlich wird die Unstimmigkeit zwischen dem IngG und dem Schulgesetz.
Förderlich wäre eine Klärung lt. VDI-Maßstab A1.
"Titel macht eben Leute..." gerade dieses finde ich sehr fragwürdig! Hier wird über den Schutz vom Ingenieur..."-titel" diskutiert, dabei ist das ja gar kein Titel sondern ein akademischer Grad. Vielleicht wünscht sich so mancher die Verleihung eines Titels so sehr, das er glaubt mit dem akademischen Grad hat er schon einen Titel erworben. Wir sollten hier über den Schutz von Titeln diskutieren, oder liegt das nicht im Interesse vom VDI?
Er wäre dann z.B. Dipl. Ing. der Biologie.
Sorry, das verstehe ich nicht. D.h. also wenn jemand beispielsweise Biologie studiert hat, darf er sich Ingenieur nennen, obwohl sein Abschluss Diplom-Biolologe ist?
Hallo Herr Dielen, in Deutschland gibt es keine Liste mit eingetragenen Ingenieuren. Das Recht, die Berufsbezeichnung zu führen, ergibt sich vielmehr unmittelbar aus dem Gesetz in Verbindung mit der Abschlussurkunde der Hochschule.
Es gibt in jedem Bundesland Stellen, die unrechtmäßig geführte Berufsbezeichnungen bei Ingenieuren verfolgen. In NRW sind das beispielsweise die Bezirksregierungen. Verdachtsfälle können dort gemeldet werden.
Viele Grüße aus dem VDI!
Verfolgt der VDI die Benutzung unrechtmäßig geführter Ingenieurtitel?
Gibt es eine bundesweite und öffentlich zugängliche Liste aller eingetragenen Ingenieure, (wie bei den Architektenkammern) die es interessierten Kunden ermöglicht, zu überprüfen, ob jemand die Berufsbezeichnung Dipl-Ing. zu Recht führt?
Als Dipl. - Ing. (FH) mit Ausbilder Ausbilder-Eignungsprüfung (AEVO) bin ich als Dozent tätig. Wäre eine Berufsbezeichnung als „Ingenieurpädagoge“ zulässig? Pädagoge ist grundsätzlich keine geschützte Berufsbezeichnung. Jedoch gibt es den eigenständigen Studiengang Ingenieurpädagogik.
Hallo Herr Römer,
Ingenieur darf sich derjenige nennen, der das Studium einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung an einer deutschen Hochschule mit der Dauer von mindestens drei Jahren (Vollzeit) mit Erfolg abgeschlossen hat. Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit der Antwort weiterhelfen.
Viele Grüße aus dem VDI!
Darf ich als Elektro Meister mit Meisterbrief einen Ing-Titel führen?
In den Ingenieurgesetzen ist auch der Betriebsführerlehrgang Oberklasse Bergschule zur Verantwortlichen Person im Bergbau genannt.
Dies ist die Widereinführung der ehem. Ingenieurschule als sechssemestrige Fachschule.
Wie wird diese Qualifikation formell Bewertet?
Ich darf laut meiner Bachelor und Master-Urkunde die "geschützte Berufsbezeichnung Ingenieur" führen und bin trotzdem arbeitslos. Nicht cool. Während man sich im Silicon Valley, bei den Googleianern, zurecht einen feuchten Kericht um deutsche Titelbefindlichkeiten schert und reichlich Geld verdient. Will sagen: Was man studiert hat wird - wieder zurecht - vollkommen egal. Was man kann wird gerade durch das Internet immer wichtiger.
Ferner schreiben Sie
"Ein wichtiger und positiver Nebeneffekt des gesetzlichen Schutzes einer Berufsbezeichnung ist immer, dass er auch identitätsstiftend wirkt und die Träger mit Stolz erfüllt. Titel machen eben Leute."
Mich erfüllt dieser Titel nicht mit Stolz, da ich weiß, das er infaltionär vergeben wird. Und ich möchte mir nicht anmaßen mich mit einem Elektrotechniker oder Informatiker zu vergleichen.
Hallo Herr Schmitt, durch transparentere, schnellere und v.a. unbürokratische Verfahren zur Anerkennung von ausländischen Qualifikationen kann die Mobilität von Ingenieurinnen und Ingenieuren in Europa gefördert werden. Daher betrachten wir den durch die FEANI verliehenen Titel des „Europa Ingenieurs“ (EUR ING), der abgestimmte einheitliche europäische Standards beinhaltet, als geeigneten Maßstab für die gegenseitige Anerkennung von Ingenieurqualifikationen in Europa und unterstützen die Titel-Vergabe. Mehr dazu unter http://www.dvt-net.de/europa/eur-ing.html
Wie betrachtet der VDI die Ernennung nach FEANI zum EUR ING.
Anmerkung ich selbst bin seit 1978 Mitglied des VDI Verbandes.
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