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Die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie muss bis Januar 2016 in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. In Deutschland berührt dies unter anderem die Ingenieurgesetze, und die sind Ländersache. Die Gesetzgeber der Länder müssen also ihre Ingenieurgesetze bis zu dieser Frist auf ihre Vereinbarkeit mit der EU-Richtlinie prüfen und gegebenenfalls anpassen.
EU-Richtlinie soll das Maß der Dinge sein
Einige Bundesländer nehmen die Überarbeitung allerdings zum Anlass, den Ingenieurberuf zu „überregulieren“, wie wir finden. Die EU-Richtlinie gibt im Wesentlichen nur vor, dass pro Bundesland eine einzige Stelle zur Prüfung und Anerkennung von ausländischen Qualifikationen geschaffen werden soll. Das ist auch gut so. Denn damit sollen die Anerkennungsverfahren einheitlicher, einfacher und schneller werden, was es Ingenieuren erleichtert, grenzüberschreitend zu arbeiten. Einige Bundesländer planen jedoch, zusätzliche eine Reihe neuer Regelungen in die Gesetze aufzunehmen. Zum Teil würden diese unnötige Bürokratielasten erzeugen, die Hochschulautonomie schwächen, abweichende Regelungen zwischen Bundesländern schaffen und den Ingenieurberuf unnötig stark regulieren. Der VDI lehnt diese geplanten Regelungen daher entschieden ab.
Stattdessen empfehlen wir den Ländern folgende Punkte:
Enheitliche Regeln
- Es müssen weiterhin bundesweit einheitliche Regeln darüber gelten, wer die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ führen darf.
- Das Recht zum Führen der Berufsbezeichnung soll derjenige erhalten, der ein technisches oder naturwissenschaftliches Studium an einer deutschen Hochschule mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern Vollzeit erfolgreich abgeschlossen hat.
Klarheit und Transparenz
- Es muss für Studierende, Absolventen und Unternehmen endlich wieder klar und transparent werden, wer die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ führen darf.
- Dafür empfiehlt der VDI, dass die Hochschulen für Absolventen von Ingenieurstudiengängen einheitlich die akademischen Grade „Bachelor und Master of Engineering“ vergeben.
- Auf den Abschlussurkunden und im sog. „Diploma Supplement“ sollten alle Hochschulen dann auch bundesweit den Zusatz aufnehmen, dass der erworbene Abschluss zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt. Das schafft die Unklarheit ab, die die Bologna-Reform erzeugt hat. Denn seit Bologna haben Ingenieure keinen einheitlichen akademischen Grad mehr. Das wollen wir ändern!
Gesetzliche Regelungen „mit Augenmaß“
Einige Bundesländer überlegen sogar, für Ingenieurstudiengänge jeweils einen übermäßig hohen MINT-Anteil festzulegen. Teilweise werden bis zu 80 Prozent gefordert. Wer aber mit 80 Prozent MINT-Anteil studiert, ist nicht zwingend der bessere Ingenieur. Im Gegenteil: Ingenieure benötigen auch Kompetenzen in anderen als den MINT-Bereichen, z.B. in Wirtschaft, Recht oder Sprachen. Ebenso denken einige Länder ernsthaft darüber nach, die Qualitätssicherung der Ingenieurstudiengänge künftig auf die Ingenieurkammern zu übertragen. Wir vom VDI finden, dass die Feststellung und Zertifizierung der Qualität von Ingenieurstudiengängen auch weiterhin im Hochschul- und Wissenschaftsbereich bleiben sollte. Hierfür gibt es das bewährte Akkreditierungssystem. Manche Länder überlegen auch, typische Aufgaben von Ingenieuren landesrechtlich festzulegen. Auch dafür sehen wir nicht den Gesetzgeber in der Pflicht. Ingenieuraufgaben sollte man nicht fest im Gesetz verankern – dafür ist der Ingenieurberuf zu dynamisch.
Einfache und schnelle Anerkennung
Die Anerkennungsverfahren müssen möglichst einfach und schnell sein. Aufgrund der demografischen Entwicklung kann Deutschland bereits heute seinen Bedarf an Ingenieuren nicht ausschließlich mit seinen heimischen Absolventen decken. Um daher auch qualifizierte Ingenieurinnen und Ingenieure aus dem Ausland anzuwerben, müssen wir bei den Anerkennungsverfahren vor allem dem „Amtsschimmel“ den Garaus machen. Dazu schlägt der VDI vor, eine zentrale Servicestelle einzurichten, die bundesweit Transparenz über ausländische Ingenieurabschlüsse schafft. Hierfür könnte man für den Bereich der Ingenieurwissenschaften eine Datenbank mit Informationen zur inhaltlichen Bewertung ausländischer Bildungsnachweise schaffen. Auf diese Datenbank sollten neben Behörden auch Arbeitgeber und Privatpersonen zugreifen können. Der große Vorteil wäre, dass jeder ausländische Bildungsabschluss in Deutschland nur einmal hinsichtlich der Anforderungen der Ingenieurgesetze inhaltlich geprüft werden müsste. Die entsprechende Information über den ausländischen Studiengang würde dann in der Datenbank veröffentlicht. Das beschleunigt die Verfahren, macht sie transparenter und entlastet die für die Anerkennung zuständigen Stellen.
Autorin: Kathrin Sevink
Hinweis
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Aber wozu eine Mitgliedschaft im VDI? Hier eine charmante Antwort unseres Präsidenten!
Kommentare
Inzwischen haben 19 Leser einen Kommentar hinterlassen.Darf ich als wirtschaftsinformatiker (B. SC) mich auch ingenieur nennen
Gab es hierzu schon eine Antwort?
Hallo,
Ich habe in Österreich die HTL Höhere Technische Bundeslehranstalt) Fachrichtung Elektronik und technische Informatik absolviert. Danach bekam ich die "Standesbezeichnung" Ing. verliehen.
Mittlerweile lebe ich in Düsseldorf und niemand weiß wo ich mit meiner Qualifikation stehe.
Seit Mai 2017 gibt es in Österreich ein neues Ingenieursgesetz, indem die HTL Ingenieure in Europa "vergleichbarer" gemacht wurden.
Das bedeutet, dass mein ing. nicht mehr eine Standesbezeichnung ist sondern eine Qualifikation
Für diesen Vorgang muss man sich in Österreich dementsprechend prüfen und zertifizieren lassen, welches ich auch natürlich gemacht habe. Darf ich mich in Deutschland als Ingenieur bezeichnen?
Hier finden Sie einen kleinen Ausschnitt von der Erklärung Ingenieursgesetz 2017 Österreich
2. Welche Vorteile ergeben sich aus der neu gestalteten Vergabe des „Ingenieurs“ (ge-
mäß IngG 2017) als Qualifikationsbezeichnung anstelle der bisherigen Standesbezeich-
nung „Ingenieur“ (gemäß IngG 2006)?
Durch das neue Verfahren sollen die Kenntnisse, Fertigkeiten sowie die Kompetenz
(i.S.v. Selbstständigkeit und Übernahme von Verantwortung) von Ingenieurinnen und
Ingenieuren (kurz „Ing.“) auf dem Niveau 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens
(NQR) und damit verbunden des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) zertifiziert
werden. Dadurch wird die bisher nur in Österreich anerkannte Qualität von Ingenieu-
ren und Ingenieurinnen auch international sichtbar(er) und verwertbar(er).
Mein Werdegang:
4 Jahre Fachschule (Elektrotechnik)
3 Jahre Höhere technische Bundeslehranstalt.
Hallo Markus, der VDI muss kritisch, aber konstruktiv an bildungspolitischen Prozessen mitwirken und abwägen, welche Positionen zukunftsfähig und damit im Interesse der deutschen Ingenieurcommunity sind.
Die Umstellung des deutschen Studiensystems auf die Abschlussgrade Bachelor und Master geschah vor dem Hintergrund der Entwicklung eines zunehmend internationaler werdenden Bildungs- und Arbeitsmarktes und wurde auf internationaler politischer Ebene beschlossen. Die Harmonisierung trägt zu mehr Transparenz bei und unterstützt die Mobilität von Ingenieurabsolventinnen und –absolventen.
Darüber hinaus bietet die Bologna-Reform den Hochschulen mehr Einflussmöglichkeiten bei der Gestaltung der Studiengänge. Die Curricula können frei von gesetzlichen Vorgaben gestaltet werden. Dabei spielen die Faktoren Praxisorientierung und Beschäftigungsfähigkeit eine große Rolle. Die Studiengänge sind „nah am Markt“, weil den Bedürfnissen der Wirtschaft und den aktuellen Entwicklungen in den Ingenieurwissenschaften Rechnung getragen wird. Dadurch haben die Absolventinnen und –absolventen sehr gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Stellt man die „alten“ und „neuen“ Studiengänge einander gegenüber, sind die Begriffe Gleichwertigkeit und Gleichartigkeit von großer Bedeutung.
Bei Betrachtung des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) zeigt sich, dass der Bachelor auf Niveau 6 dem Diplom (FH) und der Master auf Niveau 7 dem Diplom (Uni) entspricht: die Studiengänge sind gleichwertig aber nicht gleichartig.
Einstiegsgehälter für Ingenieurberufe sind kaum vergleichbar. Einflussfaktoren auf das Einstiegsgehalt als Ingenieur sind unter anderem:
- Studienabschluss (Gehaltstest für Ingenieure: Bachelor ca. 43.213 € (Diplom FH 44.950 €), Master 46.800 € (Diplom Uni/TH 46.706 €))
- Studienfach
- angestrebte Position & Branche
- Größe & Standort des potenziellen Arbeitgebers
- gewährte Sonderzahlungen
- Qualifikationen wie Auslandsaufenthalte oder fachliche Weiterbildungen (www.ingenieurkarriere/gehaltstest).
Liebe VDIler,
meines Erachtens wurden unsere weltweit anerkannten deutshen Ingenieurs-Abschlüsse durch den bologna-prozess dermaßen aufgeweicht und degradiert, so dass es nur einem nützt, den deutschen Unternehmen.
Durch die vier statt bisher zwei Abschlüsse (Bachelor und Master im Uni- und FH-Bereich) wurde eine erweiterte Entlohnungsstufe eingeführt, an der letztendlich die Industrie spart.
Der Ruf unsrer guten alten Ingenieurgrade wurde jedoch degradiert; insbesondere der des Dipl.-Ing. (FH), der nur noch einem Bachelorgrad gleichgestellt ist.
-Wo bleibt, da unser gutes altes klar gegliedertes und weltweit anerkanntes Bildungssystem mit dem Dipl.-Ing. (Uni/FH/DH), Techniker, Meister, spezifischen Fachausbildung (schulisch/dual)?! -Es wird zugunsten der Industrie und politischer Interessen "wachsweich" gemacht und "weichgespült". -Schade.
Letzendlich ist das Thema leider ja schon so undurchsichtig und komplex geworden, dass sogar der VDI Fachleute (Juristen) benötigt um Fragestellungen (welche es im alten System gar nicht gegeben hätte) zu beantworten.- Nochmals schade.
Es wäre wünschenswert wenn der deutsche Ingenieursgrad inklusive dessen Ausbildung wieder den Stand bekäme, den er einmal hatte (als es noch kein Bachelor 1+2 und Master 1+2) gegeben hat.
Hierfür wäre der Einsatz eines starken VDI gefragt1? Nach dem Motto: "Back to the future!"
Hallo Herr Böhme,
Stand heute ist der Plan, die Qualitätssicherung bei Ingenieurstudiengängen auf die Kammern zu übertragen, in allen Bundesländern vom Tisch.
Beste Grüße aus dem VDI
Annika Lander
Liebes VDI-Team,
welche Bundesländer denken darüber nach, die Qualitätssicherung der Ingenieurstudiengänge künftig auf die Ingenieurkammern zu übertragen?
Viele Grüße!
Hallo Klaus, Ingenieur/in darf sich nennen, wer mindestens sechs Semester in Vollzeit ein technisches, natur- oder ingenieurwissenschaftliches Studium absolviert hat. Wenn das bei Dir zutrifft darfst Du die Bezeichnung Ingenieur führen.
Als Naturwissenschaftler (Chemiker) darf ich die Bezeichnung Ingenieur führen? Ist das so richtig?
Hallo Herr Maier,
kleiner, aber wichtiger Nachtrag: Bzgl. der internationalen Übersetzungen haben wir uns leider geirrt: Es ist tatsächlich NUR die deutsche Bezeichnung geschützt, siehe auch u.s. Kommentar von Torsten K.
Lieber Torsten,
unsere Experten haben sich noch einmal mehrere Ingenieurgesetze angesehen. Tatsächlich ist derzeit nur die deutsche Bezeichnung geschützt. Es gab einmal Gesetzesentwürfe, wonach auch die englische Übersetzung geschützt gewesen wäre, diese sind aber wohl nie umgesetzt worden.
Insofern ist Deine Anmerkung absolut berechtigt, wir haben den Beitrag entsprechend geändert.
Danke für den Hinweis!
Hallo Frank, Industrietechnologie ist eine berufliche Ausbildung. Wenn seitens einer offiziellen Stelle ein Zeugnis mit diesem Titel oder anderen wie Associate Engineer verliehen wurde, dann darf dieser geführt werden; aber immer mit dem Hinweis welche Institution den Titel verliehen hat.
Nur die englische Übersetzung „Engineer“ darf ohne entsprechenden Hochschulabschluss nicht geführt werden.
Vielen Dank für die Antwort.
Also darf sich der Industrietechnologe nicht Associate Engineer oder Engineer nennen?
Hallo Frank,
Ingenieur/in darf sich nur nennen, wer mindestens sechs Semester in Vollzeit ein technisches, natur- oder ingenieurwissenschaftliches Studium absolviert hat. Der Abschluss einer Ausbildung berechtigt nicht zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur.
Wie verhält es sich mit dem Associate Engineer (https://www.aubi-plus.de/berufe/industrietechnologe-associate-engineer-1715/)?
Dürfen sich Industrietechnologen dann demnach auch nicht Ingenieur oder Engineer nennen?
Hallo Torsten, wir haben die Frage an unsere Experten weitergeleitet und melden uns, sobald wir Feedback haben.
Liebes VDI-Team, was ist die Rechtsgrundlage für die Aussage bezüglich der internationalen Übersetzungen? In den Ingenieurgesetzen steht doch in der Regel nur: "Die Berufsbezeichnung "Ingenieurin" oder "Ingenieur" allein oder in einer Wortverbindung darf führen:". Das deckt alles ab, was Sie geschrieben haben - außer das Thema internationale Übersetzungen. Gibt es dazu Urteile?
Als nicht-Jurist würde ich es auch so deuten, dass lediglich das unberechtigte Führen einer solchen Bezeichnung als Berufsbezeichnung verboten ist. Grenzwertig wäre für mich die Benutzung von Ingenieur in einer Stellenbezeichnung - so lange der Stelleninhaber die Stellenbezeichnung nicht z.B. auf einer Visitenkarte so führt, dass es von der Berufsbezeichnung nicht mehr zu unterscheiden ist.
Hallo Herr Maier,
das ist nicht erlaubt. Die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ dürfen nur diejenigen führen, die einen akademischen Abschluss im Ingenieurbereich haben. Das gilt auch für Wortverbindungen, also z.B. Serviceingenieur oder Vertriebsingenieur, sowie auch für internationale Übersetzungen.
Hallo und eine Frage zum Thema.. Wenn eine Firma ihre Angestellten als "Service engineer" oder "senior engineer" führt obwohl diese Techniker oder Meister sind... Ist das ok und erlaubt?
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