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Stimmungsvoller sind sie auf jeden Fall – die echten Kerzen. Wer aber weder die Fingerchen von Kleinkindern oder den wedelnden Schwanz vom Hund am Adventskranz noch die ganze Katze im Weihnachtsbaum in Flammen stehend sehen will, der ist mit einer elektrischen Weihnachtsbeleuchtung gut beraten. Und auch diejenigen, die nicht genau wissen, aus was ihr trautes Heim gebaut ist. Oder was denken Sie, was wohl die Versicherung dazu sagt, wenn Sie offenes Feuer innerhalb leicht entflammbarer Materialien entzündet haben?
Mit einer elektrischen Lichterkette umgehen Sie zwar, dass Menschen oder Tiere in direkten Kontakt mit Feuer geraten können; Brand- und Lebensgefahr bleiben allerdings bestehen. Sei es der Stromschlag durch mangelnde Kabelisolierungen oder offene Lampenfassungen, oder eben der Brand durch Überhitzung, weil defekte Glühbirnen nicht durch die richtigen ersetzt wurden. Worauf sollte also geachtet werden, damit an Heilig Abend tatsächlich das Christkind und nicht die Feuerwehr kommt?
Weihnachtliche Stimmung zieht ein
Bevor Sie sich die Mühe machen und die Lichterketten anbringen, sollten Sie diese genau überprüfen. Sind die Kabel noch ordnungsgemäß isoliert? Falls nicht, dann greifen Sie bitte nicht zum Isolierband. Heilig Abend fällt in diesem Jahr auf einen Donnerstag, die Baumärkte sind also geöffnet und Sie können sich eine neue Beleuchtung besorgen. Weil manche Lämpchen bis zu 70 Grad Celsius heiß werden können, sollten Sie beim Kauf darauf achten, dass an der Weihnachtsbeleuchtung ein CE-Zeichen oder besser noch ein von einer vertrauenswürdigen Prüfstelle herausgegebenes GS-Zeichen vorhanden ist.
Sind Leuchtmittel defekt? Dann vergewissern Sie sich, dass die Ersatzteile in das System passen. Auch defekte LED-Lämpchen sollten sofort ausgetauscht werden, denn benachbarte Lämpchen erhitzen sich bei Ausfall mehrerer Birnchen sehr viel mehr als gewöhnlich. Sitzen die Lämpchen noch richtig in der Fassung, dann dürfen Sie loslegen. Beim Schmücken denken Sie wieder daran, dass die Lämpchen Ihrer Lichterkette heiß werden: Leicht brennbare Deko wie Strohsterne oder Lametta haben in der Nähe der heiß werdenden Leuchtmittel nichts verloren. Mit ein paar Weihnachtskugeln weniger auf dem Baum reduzieren Sie sogar noch die Stauwärme. Stellen Sie am besten noch einen Feuerlöscher in greifbarer Nähe ab. Durch seine rote Farbe integriert er sich optisch ohnehin ins weihnachtliche Ambiente. Ein Rauchmelder an der Decke wäre auch empfehlenswert.
Die Sichtkontrolle ist auch der erste Schritt bei der Außenbeleuchtung. Natürlich nehmen Sie dafür nicht eine ausrangierte Lichterkette für den Innenbereich; bei der Verlegung im Freien sind nur Gummischlauchleitungen (H07RN-F) zugelassen, da PVC-Leitungen in der Kälte schnell starr und brüchig werden. Sind auch hier wieder alle Lämpchen komplett und korrekt in der Fassung, sichern Sie die Beleuchtung unbedingt noch mit einer Fehlerstromschutzeinrichtung ab. Wer eine Kabeltrommel benötigt, darf nur eine spritzwassergeschützte (IP44) verwenden. Die Kabeltrommel oder der Mehrfachstecker muss auch Abdeckkappen für die Steckdoseneinsätze besitzen. Die angegebene maximale Anschlussleistung darf wegen drohender Brandgefahr keineswegs überschritten werden. Und auch wenn Ihnen dann meterweise die Leitungen im Weg sind: Diese Leistung der Kabeltrommel darf auch nur im ausgerollten Zustand ausgenutzt werden, da es sonst zu Überhitzung kommen kann.
Nun haben Sie schon eine Menge gemacht, um einen Brand zu verhindern. Natürlich gilt eine regelmäßige Kontrolle von Stromkabeln auch bei allen anderen Geräten in Ihrem Haushalt. Doch ehrlich – wer macht das schon? Aus diesem Grund gibt es zahlreiche bauliche oder auch technische Maßnahmen zur Vermeidung von Bränden. Blitz- und Überspannungsschutz oder die Erdschlussüberwachung von elektrischen Anlagen sind nur einige davon. Welche es noch gibt, zeigt die Richtlinie VDI 3819 Blatt 2 in Tabelle 1. Sie erklärt auch ganz genau die Wirkungsweise von Brandschutzmaßnahmen in den verschiedenen Brandphasen sowie die Wechselwirkung zwischen brandschutztechnischen Anlagen:
Vorbeugender Brandschutz schont die Nerven
Bei einer professionellen Betrachtung wird, wie in VDI 3819 Blatt 2 dargestellt, zwischen Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz und Maßnahmen zur Brandbekämpfung oder zur Brandfolgenreduzierung unterschieden. In die erste Kategorie fallen also alle Maßnahmen, die helfen, Brände zu vermeiden. Dazu gehören auch die oben genannten Maßnahmen der elektrischen Sicherheit und die Hinweise zum Umgang mit offenem Feuer. Sollte es trotz aller Bemühungen zu einem Brand in einem Gebäude kommen, sind Maßnahmen aus folgenden Kategorien vorgesehen:
• Branderkennungs- und Brandmeldetechnik
• Löschtechnik
• Entrauchungstechnik
Gebäude sind durch die Nutzung sehr unterschiedlich. Deshalb werden Vorgaben zum Brandschutz in Abhängigkeit von der Gebäudenutzung und von der Gebäudegröße gemacht. Während im privaten Wohnraum einfache Rauchmelder und einzelne Hilfsmittel zur Brandbekämpfung ausreichen, sind beispielsweise in großen komplexen Gebäuden mit großen Brandlasten wie Kaufhäusern, oder in Gebäuden mit vielen oder besonders mobilitätseingeschränkten Personen wie Schulen, Kinos oder Krankenhäuser viele Vorgaben zu beachten und zu einem Gesamtkonzept individuell zusammenzustellen. Ziel muss immer die Sicherheit der Gebäudenutzer sein, dabei können innovative gebäudetechnische Lösungen gegebenenfalls bauliche Maßnahmen ersetzen.
Wer sich nur einmal mit einem Einzelthema wie mit Erdung, Potenzialausgleichs- sowie Blitz- und Überspannungsschutzmaßnahmen ausführlich beschäftigt hat, der weiß, dass es hier zahlreiche Normen gibt, die berücksichtigt werden müssen. Und weitaus mehr Gesetze, Verordnungen, eingeführte technische Baubestimmungen (ETB) und Richtlinien gibt es zum Gesamtthema Brandschutz.
Der Grund: Auf der Grundlage eines Gutachtens des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Juni 1954 ist die Verantwortung für den Brandschutz in Deutschland den Ländern übertragen worden. Nur an wenigen Stellen wird der Brandschutz in bundeseinheitlichen Gesetzen behandelt. So gilt zum Beispiel die Feuerungsverordnung (FeuVO) in Hamburg und Berlin, während die Hansestadt Bremen mit der BremFeuVO ihre eigene hat. In welchem Bundesland nun welche Vorschriften zum Brandschutz in der Gebäudetechnik gelten, das hält Blatt 1 der Richtlinienreihe VDI 3819 bereit.
In dieser Richtlinie wurden auch alle technischen Regeln zusammengetragen, die zum Beispiel für Brandmeldeanlagen, Löschanlagen und -einrichtungen oder lüftungstechnische Anlagen gelten.
In welchem Bundesland auch immer Sie Ihre Weihnachtbeleuchtung anbringen: Unsere Tipps gelten überall. Und falls Sie für einen Bauherren noch ein passendes Geschenk suchen, so haben wir Ihnen den Tipp dafür gleich mitgeliefert.
Tipp für alle, die die Weihnachtsbeleuchtung lieber digital als traditionell halten wollen
Neben kilometerlangen LED-Lichterketten benötigen Sie für solch ein Spektakel nur einen PC, eines der vielen unterstützten DMX-Interfaces, die kostenlose Software DMXControl und natürlich ein wenig Zeit und Programmiergeschick.
In Sachen Berichterstattung rund um die VDI-Richtlinien bin ich in sozialen Netzwerken unterwegs.
Kommentare
Inzwischen haben 9 Leser einen Kommentar hinterlassen.#vdiww
Nein, seit keine kleinen Kinder mehr im Haus sind nicht mehr, den Kerzen-Feuer ist viel schöner ;-)
Nein, aber den Garten. Und natürlich eine Lichterkette für den Weihnachtsbaum im Haus.
#vdiww
Eine Lichterkette vor dem Fenster, um die dunklen Nachmittage zu beleuchten. #vdiww
Nein, keine Lichterketten. Wir machen Kerzen an.
#vdiww
Ein bißchen wird schon geschmückt, aber definitiv nicht im US-Style. #vdiww
#vdiww
Lichterketten sind zwar grundsätzlich schön. Allerdings möchte ich Energie möglichst sparen. Daher verwenden wir keine Lichterketten. Stattdessen genieße ich lieber den Blick in die Sterne ;-).
Na klar! Gehört doch einfach dazu! #vdiww
#vdiww
Nein, nicht wirklich. Wir haben den klassischen Adventskranz mit echten Kerzen und werden kurz vor Weihnachten den Baum schlagen gehen und ihn mit künstlichem Licht beleuchten. Mit Kindern kommen echte Kerzen nicht so gut.
#vdiww Nein. Ich zünde lieber mal eine Kerze an, solange ich zuhause bin.
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