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Fakt 1: bis zu einer Million Euro weniger zahlen ...
Wenn ein in Deutschland steuerpflichtiges Unternehmen forscht und entwickelt, hat dieses dank dem Forschungszulagengesetz einen Rechtsanspruch auf Förderung. Bezuschusst werden bis zu einer Million Euro. Zu den förderfähigen Aufwendungen zählen Arbeitslöhne, Eigenleistungen von Einzelunternehmern sowie 60 Prozent des gezahlten Entgelts für in Auftrag gegebene Tätigkeiten.
Fakt 2: Es findet nicht alles im Labor statt ...
Das Forschungszulagengesetz dient dazu, Innovationen in Deutschland zu fördern. Dabei muss es sich gar nicht um eine Weltneuheit handeln. Denn Forschung und Entwicklung kann auch einfach die Umsetzung einer guten Idee meinen. Als Faustformel gilt: Zielt Ihr Vorhaben darauf ab, neue Erkenntnisse für Ihr Unternehmen zu gewinnen, folgt die Umsetzung einem systematischen Plan und besteht ein wissenschaftliches oder technisches Risiko, dann handelt es sich sehr wahrscheinlich um Forschung und Entwicklung.
Fakt 3: Das Antragsverfahren vereinfacht einiges ...
Das Forschungszulagengesetz ist dazu gedacht, unkompliziert Innovationen zu fördern. Das Antragsverfahren ist schlank, einfach und vollständig digital. Deshalb gilt: einfach machen! Unternehmen können der Bescheinigungsstelle im ersten Schritt des Antragsverfahrens kurz und knapp das eigene Vorhaben beschreiben. Egal, welches Thema oder Fachgebiet, alle Anträge werden bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage von passenden Expertinnen und Experten sachgerecht geprüft. Attestiert die Bescheinigungsstelle, dass es sich um Forschung und Entwicklung handelt, können Unternehmen im zweiten Schritt die Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt beantragen. Auch das geht auf digitalem Weg.
Hinweis
Das ganze Antragsverfahren erklärt sowie viele weitere Informationen, wie einen Informationsfilm oder einen Info-Flyer, finden Interessierte auf der Website der Bescheinigungsstelle Forschungszulage: www.bescheinigung-forschungszulage.de
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