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Wie wichtig das Thema ist, zeigt die europaweit verpflichtende Hierarchie Abfall-Vermeidung vor Abfall-Verwertung vor Abfall-Beseitigung. Jedoch ist trotz aller gesellschaftlicher Bemühungen zum jetzigen Stand der Technik eine vollständige Vermeidung beziehungsweise Verwertung von Abfällen nicht möglich.
Gefahren für Mensch und Umwelt ausschließen
Die nicht verwertbaren Abfälle müssen in geeigneten Anlagen schadlos behandelt werden, um Gefahren für Mensch und Umwelt auszuschließen. Insbesondere die gefährlichen Abfälle sind in speziellen dafür geeigneten Anlagen schadlos zu behandeln. Diese Abfälle sind in Ihrer Zusammensetzung inhomogen; dabei handelt es sich bei den im Folgenden Betrachteten im Wesentlichen um wässrige Lösungen mit unterschiedlichen Inhaltsstoffen.
Neben den Prozessabwässern besteht ein großer Teil dieser Abfälle aus Spül- und Reinigungslösungen mit unterschiedlichsten Inhaltsstoffen. Diese entstehen in allen Bereichen der Industrie, Gewerbe und kommunalen Einrichtungen. Aus der metallverarbeitenden Industrie sind es zum großen Teil Öl-Wasser-Gemische oder spezielle, oberflächenveredelnde Flüssigkeiten im sauren oder alkalischen Bereich und deren Spül- und Waschwässer, die bei Reinigungen und Produktionsänderungen anfallen.
Circa sechs Millionen Tonnen Abfälle
Für die Entsorgung von wässrigen gefährlichen Abfällen sind chemisch-physikalische Behandlungsanlagen dabei Stand der Technik. Hier werden Verfahren angewendet, die die Abfälle so behandeln, dass die gefährlichen Inhaltsstoffe abgetrennt oder umgewandelt werden und das gereinigte Wasser wieder dem Kreislauf zugeführt werden kann.
Die Verfahren ähneln denen in der chemischen Industrie, nur werden sie „rückwärts“ angewendet um die Inhaltsstoffe zu „entgiften“ oder abzutrennen. Dabei werden jedes Jahr in Deutschland circa sechs Millionen Tonnen Abfälle in chemisch-physikalischen Behandlungsanlagen behandelt.
Immissionsschutz
Auf die jeweiligen gefährlichen Abfälle angepasst ist jede Chemisch-physikalische Behandlungsanlage ein Unikat und hat ein individuelles Konzept für Technik und Betrieb.
Aufgrund der behandelten gefährlichen Abfälle unterliegen diese Anlagen hohen gesetzlichen Anforderungen im Hinblick auf die Maßnahmen zum Immissionsschutz, insbesondere Abwasser und Abluft. Die Technik zur Behandlung und zur Emissionsminderung unterliegt einer ständigen Entwicklung, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen sowie die Umwelt zu schonen.
Richtline VDI 3468
Als Vorsitzender der Arbeitsgruppe zur Erarbeitung des Richtlinien-Entwurfs VDI 3468 "Emissionsminderung - Anlagen zur chemisch-physikalischen Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen" hatte ich in den letzten dreieinhalb Jahren die Aufgabe, den Stand der Technik zur Emissionsminderung in chemisch-physikalischen Behandlungsanlagen in Deutschland zusammenzufassen. Mit immer ausgesprochen kompetenten Kolleginnen und Kollegen aus dem Umweltbundesamt, dem LANUV NRW sowie Industrievertretern haben wir diese Herausforderung aus unserer Sicht gut gemeistert. So haben wir auf Grundlage von vielen Praxisinformationen eine praxisorientierte Richtlinie entworfen.
Aus meiner Sicht war nicht nur die vertretende Fachkompetenz, sondern auch die harmonische Arbeitsatmosphäre und ausgewogene Verteilung entscheidend für die zielführende Arbeit. Auch die Betreuung seitens des VDI hat eine entscheidende Rolle gespielt. Für alle Beteiligten neu war die pandemiebedingt erzwungene weitgehende Verlegung von Arbeitsgruppensitzungen in den virtuellen Raum.
Im Rückblick hatte dies aber nicht nur Nachteile, neben den gesparten Reiseressourcen zwingt der virtuelle Raum zu Disziplin. Allerdings kann dies den persönlichen Austausch nicht komplett ersetzen. Aus Sicht meiner Arbeitsgruppe ist ein 2:1-Rhythmus von virtuellen und physischen Treffen zielführend. So haben wir die Richtline VDI 3468 nun im Gründruck veröffentlicht und freuen uns bereits jetzt auf zielführende Rückmeldungen.
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