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Ein Balkonkraftwerk ist eine kleine Fotovoltaikanlage mit Wechselrichter, die man in die Steckdose einstecken kann. Derartige Anlagen werden meistens am Balkongeländer befestigt, weshalb man von einem Balkonkraftwerk spricht. Ein solches bietet Mietpersonen und Eigentümern die Möglichkeit, einen Teil ihres Strombedarfs selbst abzudecken. Dabei darf die installierte Leistung eines Balkonkraftwerks in Deutschland nicht mehr als 600 Watt betragen. Ansonsten muss man eine Fachkraft für Elektrotechnik mit der Installation beauftragen.
Zudem ist in Deutschland aus steuerrechtlichen Gründen vorgeschrieben, dass bei Nutzung eines Balkonkraftwerks der Zähler eine Rücklaufsperre haben muss. Hintergrund ist die Tatsache, dass bei höherer Erzeugung als Verbrauch alte Ferrariszähler rückwärtslaufen und somit das Netz als „Speicher“ missbrauchen. Dadurch würden Abgaben, Entgelte und hier insbesondere die Stromsteuer auf die aus dem Netz bezogene Energie nicht abgeführt werden.
Andere Länder sind wesentlich kulanter ...
Andere Länder, wie beispielsweise die Niederlande, sind hier wesentlich kulanter und erlauben für diese kleinen Balkonkraftwerke auch ein Rückwärtslaufen des Zählers. Ist also noch ein alter, analoger Ferraris-Zähler vorhanden, muss dieser ausgetauscht werden. Für den Zähleraustausch ist der Messstellenbetreiber zuständig, der in der Theorie frei wählbar ist, jedoch in der Praxis bei vielen Kund*innen der Verteilnetzbetreiber ist. Das Balkonkraftwerk ist außerdem formlos beim zuständigen Netzbetreiber anzuzeigen.
Wird eine Fachkraft für Elektrotechnik mit der Überprüfung der Installation beauftragt oder zusätzlich zu der Überprüfung durch eine Fachkraft für Elektrotechnik ein Zweiwegezähler installiert, sind auch Balkonkraftwerke mit einer höheren installierten Leistung als 600 Watt zulässig. Der Vorteil eines Zweiwegezählers ist die Möglichkeit einer EEG-Vergütung der eingespeisten Mengen. Allerdings kostet ein Zweiwegezähler im Einbau und in der monatlichen Gebühr mehr als ein Zähler mit Rücklaufsperre, sodass bei ein bis zwei Modulen und der entsprechend geringen Einspeisung auf reine Eigenverbrauchskonzepte gesetzt werden sollte.
Die Fotovoltaikmodule sicher befestigen
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die sichere Befestigung der Fotovoltaikmodule: Meistens ist es möglich, direkt bei der Herstellfirma auch ein entsprechendes Befestigungssystem zu bestellen, mit dem sich das eigene Balkonkraftwerks unkompliziert aber sicher befestigen lässt. Dabei sollten beim Aufbau mindestens zwei Leute beteiligt sein, damit das Modul sicher über das Balkongeländer gehoben und gehalten sowie verschraubt werden kann.
Als Module kommen ganz normale Standardmodule (poly- oder Monokristallin) mit Glas infrage, wie sie auch auf Dächern installiert werden. Für mobile Anwendungen sind mitunter schon Kunststoffmodule zu erwerben, die problemlos von einer Person getragen und mit Kabelbindern fixiert werden können. Preislich können diese jedoch (noch) nicht mit den „normalen“ Glasmodulen mithalten, da hier die Kostendegression der Standardisierung fehlt. Im Idealfall werden die PV-Module nach Süden ausgerichtet, aber auch eine Ausrichtung nach Osten oder Westen, durch die in den Morgen- oder Abendstunden Strom produziert wird, kann sinnvoll sein, je nachdem wann in einem Haushalt Strom benötigt wird.
Macht Sinn: eine Stromzählersteckdose
Wer sich genau dafür interessiert, wie viel Strom das eigene Balkonkraftwerk produziert, kann sich eine Stromzählersteckdose kaufen, an die das Balkonkraftwerk angeschlossen wird. Weitere Daten können beispielsweise über ein Auslesegerät für die Infrarotschnittstelle am digitalen Stromzähler erfasst werden – so kann genau getrackt werden, wie viel Strom aus dem Netz bezogen oder eingespeist wird. Darüber hinaus gibt es auch Apps, über die die Einspeisung und der Netzbezug getrackt werden können, und die einen Leistungsalarm abgeben, wenn Strom eingespeist wird. Dann kann direkt ein weiterer Verbraucher angeschlossen werden. Neben größeren Verbrauchern, wie Waschmaschine, Spülmaschine, Herd oder Trockner, bieten sich auch Geräte an, die sowieso regelmäßig geladen werden müssen, wie Handys oder Tablets. Oder es wird eine Powerbank angeschlossen und als kleiner Zwischenspeicher genutzt. Dann können später, wenn gerade kein Strom durch das Balkonkraftwerk erzeugt wird, Handys oder Tablets über die Powerbank geladen werden.
Da es für Balkonkraftwerke keine Einspeisevergütung gibt, fällt auch kaum bürokratischer Aufwand an. Die Anmeldung beim Netzbetreiber ist formlos und in der Steuererklärung muss ein Balkonkraftwerk im Gegensatz zu einer größeren PV-Anlage aufgrund der fehlenden Einspeisevergütung auch nicht berücksichtigt werden. Eine Anmeldung im Markstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist grundsätzlich für alle Anlagen vorgesehen. Pakete aus Modul und Wechselrichter plus Halterung sind bereits für 300 bis 350 Euro zu haben. Wenn noch eine Stromzählersteckdose dazukommen soll, liegt man insgesamt ungefähr bei 400 Euro Anfangsinvestition für eine 330 Wpeak-Anlage. Wegen der fehlenden Einspeisevergütung lohnt sich ein Balkonkraftwerk aus monetärer Sicht aber nur, wenn der tagsüber erzeugte Strom auch zum größten Teil selbst verbraucht wird.
Konstant eine gewisse Leistung produzieren
Daher stellt ein Balkonkraftwerk beispielsweise eine gute Ergänzung im Home-Office dar. Denn sie kann den zusätzlichen Eigenbedarf teilweise abdecken. Da die Fotovoltaikmodule senkrecht am Balkongeländer montiert werden, ist der Einfallwinkel für die Stromerzeugung nicht optimal. Das heißt, dass die installierte Leistung nicht erreicht wird. Jedoch ist dies auch nicht das Ziel bei der Nutzung eines Balkonkraftwerks. Stattdessen soll möglichst konstant eine gewisse Leistung produziert werden, mit deren Hilfe ein Teil des Eigenbedarfs gedeckt werden kann. Leistungsspitzen, die ohne Vergütung ins Netz eingespeist werden, sind zu vermeiden.
Auf der Abbildung ist beispielhaft die Stromerzeugung durch ein 330 Wpeak-Balkonkraftwerk (gelbe Linie) sowie der Netzbezug (grüne Linie) zu sehen. Das Balkonkraftwerk ist nach Süden ausgerichtet. Ab circa neun Uhr morgens beginnt das Balkonkraftwerk Strom zu produzieren. Da es immer wieder bewölkt ist, schwankt die erzeugte Leistung. Die Leistungsspitzen beim Netzbezug kommen durch die Nutzung großer Verbraucher, wie beispielsweise Herd, Spülmaschine oder Waschmaschine zustande. Wenn der Netzbezug negativ wird, wird Strom aus dem Balkonkraftwerk ins Netz eingespeist.
Auch wenn in diesem Haushalt immer wieder Strom ins Netz eingespeist wird, zum Beispiel an sonnigen Tagen in der Mittagszeit, wenn keine größeren Verbraucher angeschlossen sind oder wenn die im Haushalt Lebenden im Urlaub sind, wird dennoch ein großer Teil des produzierten Stroms selbst verbraucht. Wenn davon ausgegangen wird, dass das Balkonkraftwerk ungefähr 260 Kilowattstunden pro Jahr produziert und 90 Prozent davon zum Eigenbedarf genutzt werden, dann ergeben sich 234 Kilowattstunden pro Jahr, die der Haushalt selbst erzeugt und nutzt.
Der durchschnittliche Strompreis bei einem Jahresstromverbrauch von 2.500 bis 5.000 Kilowattstunden betrug in 2020 33,8 Cent pro Kilowattstunde in der Grundversorgung. Damit ergibt sich im vorliegenden Beispiel durch das Balkonkraftwerk eine Ersparnis von ungefähr 80 Euro pro Jahr. Da ein Balkonkraftwerk mit Befestigung und Stromzählersteckdose circa 400 Euro kostet, amortisiert sich die Anlage schon nach fünf Jahren. Das Modul lässt sich ungefähr 25 bis 30 Jahre betreiben. Der Wechselrichter kann jedoch nicht so lange genutzt werden und muss voraussichtlich nach 15 Jahren ausgetauscht werden. Insgesamt bieten Balkonkraftwerke also Mietpersonen die Möglichkeit, ihre Stromkosten zu reduzieren und gleichzeitig zur Energiewende beizutragen.
Kommentare
Inzwischen haben 31 Leser einen Kommentar hinterlassen.Mein Balkonkraftwerk speist mehr Strom ins Netz ein wie ich Strom verbrauche. Dadurch ist der Nutzen für mich durch die erzeugte Einspeisung sehr klein. Unterm Strich: So lohnt sich kein Balkonkraftwerk.
Hallo, ich möchte ein Balkonkraftwerk mit Schukostecker einbauen. In meiner Wohnung sind die Steckdosen an das Drehstromnetz Phase L1 L2 L3 angeschlossen. Wenn die Solaranlage mit Schukostecker an Phase L1 angeschlossen ist, sind die Steckdosen mit dem Strom aus der Solaranlage versorgt. Bekommen die Steckdosen von L2 L3 Strom aus der Solaranlage?
Wie sieht es aus, wenn ich eine entsprechende Anlage in einem Stromnetz z.B. im Ausland betreiben möchte, das nicht 230 Volt anbietet?
Balkonkraftwerke begrenzt sind gut! Besser und wenn möglich ist eine größere Photovoltaikanlage mit Speicher. Dabei ist aber einiges, wie bei den Balkonanlgen zu beachten.
Die Installation einer Photovoltaikanlage ist Vertrauenssache! Meine negativen Erfahrungen mit einem Gütersloher Unternehmen.
Jeder, der plant eine Photovoltaikanlage installieren zu lassen, sollte sich vorher um ein seriöses und kompetentes Unternehmen kümmern. Diesbezügliche Empfehlungen auf der Homepage, z.B. von
kommunalen Klimatischen, sind auf ihre Aktualität zu überprüfen. Denn es kann sein, dass die Homepage nicht aktualisiert worden ist, und noch Unternehmen genannt werden, welche den Anforderungen an
Kompetenz, Qualität und Verlässlichkeit nicht mehr entsprechen. So ist es mir mit einer Empfehlung auf der Homepage des Klimatisches in Gütersloh gegangen, wodurch ich sehr viel „Lehrgeld“ zahlen musste.
Äußerst fragwürdig sind auch Bewertungsplattformen im Internet, wie z.B. „provenexpert.com“, wo das Unternehmen entscheidet, wer als Kunde Feedback geben darf, und ob und welche Bewertungen veröffentlicht werden. Nicht positive Bewertungen werden so nicht veröffentlicht, und schnell gelöscht. Deshalb: Finger weg von solchen Firmen!
Aber auch nach der Installation und Inbetriebnahme durch den Installateur kann der Kunde nicht unbedingt sicher sein, dass das System ordnungsgemäß installiert wurde und fehlerfrei funktioniert. So wurde bei meiner Installation der Photovoltaikanlage der vorgeschriebene Überspannungsschutz für den Wechselrichter nicht eingebaut. Darüber hinaus wurde die Dachkonstruktion nicht geerdet, obwohl an dieser dafür ein extra Anschluss vorhanden war.
Nach der Inbetriebnahme, erfolgt bei größeren Anlagen die erforderliche Anmeldung beim Energieversorger sowie der vorgeschriebenen Eintrag in das Marktstammdatenregister (MaStR). Dies ist das Register für den
deutschen Strom- und Gasmarkt. Im MaStR sind vor allem die Stammdaten zu Strom- und Gaserzeugungsanlagen zu registrieren. Außerdem sind die Stammdaten von Marktakteuren wie Anlagenbetreibern, Netzbetreibern und Energielieferanten zu registrieren, zu denen dann auch ein Eigentümer und Betreiber einer Photovoltaikanlage gehört. Das MaStR wird von der
Bundesnetzagentur geführt. Diese Einträge nimmt meist ein Unternehmen für den Kunden vor.
Auch bei kleinen Balkonanlagen ist jetzt der Kunde gefordert, die ordnungsgemäße Funktion seiner Photovoltaikanlage über ein mit
der Anlage bereitgestelltes Monitoring zu überprüfen und von Zeit zu Zeit, vor allem in den ersten Wochen und Monaten des Betriebs zu überwachen. Gerade wenn man zusätzlich einen Stromspeicher hat installieren lassen, um auch noch am Abend genügend gespeicherte Energie zur Verfügung zu haben, ist die Kontrolle des Speichermanagements von besonderer Bedeutung. So soll
bei überschüssiger Stromproduktion erst einmal der Batteriespeicher geladen werden, ehe Strom ins Netz eingespeist wird. Auch soll bei Bedarf erst die gespeicherte Energie aus der eigenen Batterie
entnommen werden, ehe der teure Netzstrom bezogen wird. Für mich als Kfz-Ingenieur und qualifiziert für die Arbeit auch an Elektroautos mit Hochvoltbatterien ist diese Überwachung recht einfach. Bei meiner Anlage habe ich bezüglich des Speichermanagements gravierende
Fehlfunktionen feststellen müssen. Dies führte dann, weil ich auf ein angeblich seriöses Unternehmen aus Gütersloh reingefallen bin, zu einem mehrjähriger, teuren und nervigen Rechtsstreit bezüglich der Gewährleistung und geforderten Nachbesserung. Da auch die Gerichte
bezüglich der technischen Fachkompetenz überfordert sind, werden bei solchen Konflikten vom Gericht amtlich anerkannte Gutachter herangezogen. Aber auch da muss man sehr aufpassen und
sich möglichst vorher informieren.
Wie bereits angeführt, garantieren die meisten Anbieter ein Online-Monitoring über das Internet. Ich bin mir allerdings sicher, dass diese Kontrolle der fehlerfreien Funktion durch die meisten Eigentümer, wenn überhaupt, nur selten oder gar nicht vorgenommen wird! So habe ich aus eigenen Erfahrungen die Vermutung, dass eine Reihe von Photovoltaikanlagen, vor allem, wenn ein Speicher verbaut worden ist, nicht korrekt funktionieren, der Kunde dieses aber nicht registriert.
Hier sollte man sich noch einmal fachkundig beraten und eventuell unterstützen lassen!
Für die Installation einer kleineren Photovoltaikanlage war und ist heute oftmals noch, neben den Wirtschaftlichkeitsüberlegungen ein großer Anteil an Idealismus notwendig, nämlich einen eigenen
Beitrag für den Klimaschutz zu leisten, und unsere Unabhängigkeit von nicht-generativen Energien voranzutreiben. Deshalb ist es aus meiner Sicht höchst verwerflich, dass es auf diesem Markt immer
noch eine Reihe von „schwarzen Schafen“ gibt!
Außer technischen Aspekten, die für die meisten potentiellen Nutzer sowieso unverständlich sind, fehlt der "Amortisationsaspekt". Vermutlich ist (noch) genug Geld im Umlauf, dass solche Banalitäten nicht berücksichtigt werden. Technisch ist fast alles irgendwie machbar, aber kostenmässig nicht unbedingt.
Ich habe eine Balkonanlage mit Südausrichtung 2020 aufgestellt und trotz NA-Schutz über Wielanddose angeschlossen. Sie produziert bei Sonne im Sommer ca. 2,5 kWh/d, bei Wolken und im Winter deutlich weniger. Ich kann mit der Anlage gut die Grundlast von 100-200 W in meinem Haushalt (Kühlschrank Router, Telefon, Notebook ...) während des Tages abdecken. Der örtliche Netzbetreiber freute sich über die erste Anmeldung einer solchen Anlage in seinem Gebiet und tauschte den Zähler kostenfrei aus. Besonders für Rentnerinnenhaushalte, die auch tagsüber PC oder TV nutzen, ist eine Balkonanlage dringend zu empfehlen. Also hat der Schwiegervater auch eine bekommen, ohne Wieland-Dose, da zu teuer und bei NA-Schutz im Wechselrichter m. E. nicht erforderlich.
Hallo Hans-Peter, für ein Balkonkraftwerk muss man stets die Genehmigung des Vermieters einholen. Viele Grüße vom VDI-Team
Hallo Stefan Reul, grundsätzlich ist jede Wohneinheit eines Mehrfamilienhauses mit einem Drehstromzähler ausgestattet. Hinter diesem Drehstromzähler können sich beliebig viele Stromkreise der Wohneinheit befinden, die alle auf einer der drei Phasen des Anschlusses des Wohnungszählers angeschlossen sind. Der durch das Balkonkraftwerk erzeugte Strom läuft über den Stromkreis und die entsprechende Phase, an die das Balkonkraftwerk angeschlossen ist. Die anderen beiden Phasen profitieren insofern, als dass alle drei Phasen der Wohneinheit an den gleichen, saldierenden Zähler angeschlossen sind. Liefert das Balkonkraftwerk bspw. eine Leistung von 200 Watt auf der ersten Phase und auf der zweiten Phase wird gleichzeitig ein Verbraucher mit einer Leistung von 300 Watt angeschlossen, wird ein Leistungsbezug von 100 Watt im Zähler saldiert. Schönen Gruß vom VDI-Team
Hallo Dirk Reichert, im Vergleich zu der einfachen Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerks erfordert die stufenlose PV-Heizlösung einen hohen messtechnischen und Installationsaufwand, daher ist es dafür eher nicht geeignet. Für eine genaue Auslegung sollte man eine Energieberatung in Anspruch nehmen. Freundliche Grüße vom VDI-Team
Hallo Frank O. Borsbach, wir haben den Inhalt gewollt neutral gehalten. Daher wurden keine Verweise auf Hersteller, Händler und Installateure gegeben. Mit unserem Beitrag möchten wir gerne Hinweise für die Anschaffung von Balkonkraftwerken geben. Energiespeicher sind eine gute Möglichkeit, um die Energieerzeugung und den -bedarf zu flexibilisieren. Als der Beitrag erschienen ist, hätte sich ein Speicher für ein Balkonkraftwerk aus ökonomischer Sicht jedoch nicht gelohnt. Für die flächendeckende Ausbreitung von Fotovoltaikmodulen auch im Mietmarkt ist neben der technischen Machbarkeit und den regulatorischen Rahmenbedingungen die Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen. Diese gilt es im Einzelfall zu betrachten, dafür gibt mittlerweile einen Stecker-Solar-Simulator von der HTW Berlin: https://solar.htw-berlin.de/rechner/stecker-solar-simulator/
Habe die vielen Kommentare aufmerksam gelesen. Bevor ich mir eine Balkonanlage anschaffe, warte ich erstmal auf weitere Beiträge und eventuelle gesetzliche Neuregelungen. Danke an alle Beitragseinsender.
Sie berichten über die Technik eines Balkonkraftwerks. Ich finde keine Hinweise, wie in einem Mehrfamilienhaus der Ablauf der Genehmigung erfolgt. Gibt es gesetzliche Regeln? Darf in einer WEG oder Mietshaus der Mieter oder Eigentümer machen was er will? Darf eine WEG Balkonkraftwerke auch verbieten?
Die meisten Häuser/Wohnungen werden mit Drehstrom versorgt, und es ergeben sich maximal 3 Stromkreise für z.B. 1., 2. und 3. Stock. Wird die Balkonanlage an einen Stromkreis angeschlossen, wird nur dieser mit Solarastrom versorgt. Richtig? Oder können dann die anderen 2 Phasen eines Hausanschlusses davon profitieren? Bitte fachmännische Antwort.
Danke, können Sie bitte auch einmal den PV-betriebenen Boiler im Ölheizungsrücklauf diskutieren? Welche PV-Leistung und welches Speichervolumen sind hier am ehesten ökonomisch?
Moin und vielen Dank für den Artikel! Und auch für die guten Kommentare!
Es wird höchste Zeit die Energiewende zu dezentralisieren (also quasi auch zu demokratisieren). Das ist für ALLE von Vorteil und muss politisch gefördert werden. OK, ausgenommen die Energiekonzerne. Gegen deren Lobby sind Initiativen wie EU Aufsichtsbeschwerde (vielen Dank ‚Sagichnicht‘) und das ‚ einfach machen‘ (vielen Dank Onkeldeen) sehr gut und wichtig.
WAS MIR IN DEN ARTIKEL SEHR FEHLT ist der Hinweis, dass der Kollege Lauderley aus dem schönen Bremen, der im übrigen n.E. den Begriff des Balkonkraftwerkes geprägt haben dürfte , vor ca. 10Jahren (!) mit diesen Modulen ab den Markt gegangen ist. Diese Module hatten von Anfang an EINEN AKKU UND EINE REGELUNG, die den Verbrauch des Sonnenstroms unabhängig von den Sonnenstunden macht!!!
Insofern ist mir höchst unverständlich, liebe Autoren, dass Sie in diesem wichtigen Artikel die Einschränkung der Verbrauchssynchronität zulassen. Und damit Kommentare wie ‚ nach Homeoffice wird sich der Nutzen relativieren ‚.
Ich bitte diesen Aspekt dringend nachzubessern und hoffe nicht, dass der eigentliche Hintergedanke die heimliche Diskreditierungen der Idee ist!?
Bei entsprechender Korrektur freue ich mich über eine Nachricht
Hallo, Green is smart, herzlichen Dank für die Initiative. Nun, einfach am Ende des Beitrags auf das Drucken-/Teilen-Symbol klicken und über das Plus-Zeichen weitere Kanäle wie LinkedIn aufrufen. Sonnige Grüße vom VDI-Team
Wie kann ich den Artikel auf LinkedIn teilen? Denke jede Art von Renewables sollte beworben werden.
Ich möchte mir eine Anlage zulegen um Strom zu sparen und im Falle eines Blackouts autark zu sein. Beleuchtung und Heizung sollten weiter funktionieren.
Mit einer entsprechenden Batterie sollte es funktionieren.
Ich habe hinter dem Zähler einen Hauptschalter. wenn ich das Netz damit trenne speise ich am Tage auch nichts ein und schenke dem Netzbetreiber auch nichts.
Funktioniert das so, oder gibt es rechtliche Hürden?
Es ist doch gaga in diesem unserem Lande! Warum orientiert sich D noch nicht an den Niederlanden oder an skandinavischen Ländern? Dort ist man froh um die Bürgerenergierzeugung und lässt die Ferraris-Zähler einfach rückwärts laufen, wenn die selbst erzeugte Energie nicht im eigenen Haushalt verbraucht wird. Bei unserem bürgerfeindlichen Steuersystem wird derjenige kriminell, der den alten Zähler nicht wechseln lässt. Die Grünen sehen übrigens keine Bereicherungsabsicht bei den Energiekonzernen, die den rückgespeisten Strom weiterverhökern! Schon seltsam, wie sich Sichtweisen ändern, wenn man satt und sicher in der Regierungsbank sitzt…
Das aber gilt es zu ändern. Es gibt also Nachbarn, die es besser und bürgerfreundlicher gestalten. Vor allem: EINFACHER!
Wie sähe es aus, wenn es z.B. bald eine Mio. Balkonkraftwerke gibt, die einen Teil ihres Stroms den Energieriesen (RWE, Vattenfall, enbw usw.) schenken? Da reden wir nicht mehr über Kilowattstunden!!!
Welche Lobbyisten da in Berlin wohl an den Ostergesetzen von Minister Habeck mitschreiben?
Liebe Grüße
Mittlerweile rächt sich die "Verhinderungsgesetzgebung" im Bereich alternative Energien. Putin freut sich weiterhin eine kräftige Einnahmequelle über Erdgas und Kohleexporte zu haben. Damit kann er weiterhin Waffen besorgen, die uns alle bedrohen.
Wenn wir unsere PV-Anlage über 10 kW hinaus ausbauen wollten, müssten wir eine Gewinn-Verlustrechnung für die Finanzbehörden liefern.
Ebenso wie die ganze BAFA-Anmeldungen: Unnötige Bürokratie!
Die Verluste durch Beschaffungs- und Unterhaltskosten würden sowieso nicht anerkannt, weil keine Gewinnerzielungsabsicht besteht.
Die EU hat für Kleinkraftwerke max. Leistung 900 Watt festgelegt . Die deutschen Netzbetreiber machen daraus max. 600 Watt und es wird weiter erschwert: Nachweis der Installation durch Elektrofachbetrieb, Eintrag ins Markdatenstammregister, Antrag an den Netzbetreiber, Wielandstecker wozu? Das ist weder Verbraucherfreundlich und weiter Verbraucher in Abhängigkeit vom Strom zu halten noch in irgendeiner Richtung zum Klimaschutz. Erbärmlich, dass seit 30 Jahren der Kampf gegen Fotovoltaik existiert.
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Mein Netzbetreiber argumentiert mit VDE-AR-N 4105 und sieht einen Zähler mit Rücklaufsperre als unzulässig an. Er verlangt den kostenpflichtigen Austausch. Sie haben das anders dargestellt. Leider ist mir diese Norm nicht zugänglich, habe nur eine Entwurfsversion gefunden, aus der ich das aber nicht ableiten kann. Könnten Sie nochmal weiterhelfen?
Vielen Dank VDI- Team für den qualitativ hochwertigen Beitrag und die Bewerbung der Energiewende für Jedermann. Wenn nur Jeder einen kleinen Beitrag leistet wird die Lawine größer und damit der positive Einfluss für unsere Erde & zukünftige Generationen. Wir haben unser mein-Solarwerk bereits seit letztem Jahr am laufen und sparen uns fleißig die Grundlast ein. Das war eine Investition, die sich in vielerlei Hinsicht gelohnt hat.
Tut mir leid Herr Bär, aber was Sie schreiben stimmt nicht. Die VDE schreibt das vor. Also ein Eingetragener Verein e.V darf keine Gesetze erlassen. Hier versucht man für Firma Wieland ein gutes Geschäft zu generieren. Sie wissen daß es ausreicht das WR Selbstabschaltungen eingebaut haben. Das macht die Vorgabe überflüssig. Wer einen Wieland Stecker einmal von innen gesehen hat, wird sich über das "Technik Wunderwerk" wundern.. Eine Kontaktierung wie beim Schukostecker, wie bei einer Lüsterklemme,..
Die Erfahrung zeigt, einfach machen. Die Energiekonzerne versuchen mit Drohgebärden, VDE Richtlinien und Gespenstergechichten ( Ausbruch eines Brandes, Überlastung,..) den Leuten Angst davor zu machen. Wir haben unseren Verbrauch um 30% reduzieren können. Meine Digitalisierung hinter dem Stromzähler sieht anders aus als der alte Anschlusskasten aus den 60er Jahren.
Das z.B. die Niederlande anders mit der Einspeisung der Bürger umgeht ist ein klarer Nachteil für die Verbraucher in Deutschland. Ich hatte bereits eine Beschwerde bei der EU gestellt. Warum wird so etwas hier nicht unterstützt. Konzerne greifen den Invest der Bürger mit der Rücklaufsperre ab und verkaufen den Strom weiter. Man Stelle sich vor Sie müssen Ihre Erdbeeren aus dem Garten, die Sie nicht selbst essen kostenlos abgeben, um diese zum vollen Preis wieder zu kaufen, wenn Sie welche benötigen. Viele Balkonkraftwerken betreiben mehrere davon, setzen Speicher ein, machen kreative Lösungen mit IO Broker, Shelly's usw. D
Vielen Dank für Ihren Hinweis, lieber Herr Bär. Die Steckerthematik wird auch in Fachkreisen kontrovers diskutiert. Die DIN VDE V 0100-551-1 sieht für Balkonkraftwerke spezielle Energiesteckdosen vor. Das dahinter stehende Schutzziel lässt sich jedoch auch über den Wechselrichter erfüllen. Wenn der Wechselrichter einen normkonformen NA-Schutz enthält, schaltet er innerhalb von Millisekunden, nachdem der Stecker vom Netz getrennt wird, ab, sodass keine Spannung mehr auf dem Stecker liegt. Im pv magazine unter https://www.pv-magazine.de/2019/11/21/legal-oder-illegal-stecker-solar-geraete-im-labyrinth-der-normung findet sich dazu zum Beispiel eine adäquate Erläuterung. Kurz gesagt: Wenn der verwendete Wechselrichter die Anforderungen der Wechselrichternorm erfüllt, dann ist der Schukostecker genauso sicher wie der in der Norm empfohlene Spezialstecker.
eine Feste Verkabelung ist die bessere Alternative al die Wieland Steckdose, die viel zu teuer ist. Einfach in die Außensteckdose anklemmen (lassen) und Strom sparen. So ist auch die Steckdose noch nutzbar. es lohnt sich immer, denn der produzierte Strom, den ich nicht nutze, der wird von meinem Nachbarn "verbraucht", auch wenn er dafür seinen Stromanbieter bezahlen muss (geht ja über seinen Zähler). Die Zukunft freut sich und das Gute Gewissen auch. in den meisten Fällen nutzen wir aber den Strom, da Router, Kühlschrank und andere Dauergeräte auch dann laufen, wenn wir nicht da sind. mein Smartmeter sagt, dass ich 240 kWh im Jahr einspeise. die restlichen kWh nehme ich selber (insgesamt 550 kWh möglich mit meiner Anlage).
Anschluss über einen normalen Schukostecker ist m.W. nicht erlaubt, da die Kontakte stromführend sind. Deswegen :
"Der Anschluss der Anlagen darf nur über eine spezielle Energiesteckvorrichtung unter Berücksichtigung der Anforderungen nach DIN VDE V 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1 erfolgen. Dann kann auch in vorhandene Endstromkreise eingespeist werden."
https://www.vde.com/de/fnn/arbeitsgebiete/tar/tar-niederspannung/erzeugungsanlagen-steckdose
Vielen Dank für diesen Artikel. Aus meiner Sicht ist die Anschaffung eines BKW nur dann sinnvoll, wenn abzusehen ist, dass man z.B. in einer Mietwohnung über einen längeren Zeitraum wohnen wird und der erzeugte Strom zwischengespeichert werden kann. Es wird nach Corona wieder weniger Leute im Home Office geben und der Verbrauch wird sich wieder stärker auf das Wochenende konzentrieren. Der selbst erzeugte Strom wird dann nur zum geringen Teil selbst genutzt, wenn er nicht zuvor gespeichert wurde. Die notwendigen Energiespeicher sind in kleinen Wohnungen nur schwierig zu verstauen und leistungsstarke Lösungen sind zumeist teurer, als die komplette Anlage. Auch ein ggf. vorhandenes E-Fahrzeug lässt sich damit nicht unbedingt laden, denn den Strom z.B. vom 4. Stock a) auf die Straße zu bekommen und b) einen Parkplatz genau vor der Tür zu bekommen, ist in der Regel nicht machbar.
Hier vernünftige Lösungen zu finden, wird eine wichtige Aufgabe zur erfolgreichen Energiewende sein. Ich als Mieter einer kleinen Stadtwohnung habe hier momentan keine vernünftige Lösung.
Was ist denn oberhalb 600W, wenn eine Elektrofachkraft die Anlage anschließt? Wir groß kann die Anage sein, ohne eine EEG-Einspeisevergütung in Anspruch zu nehmen?
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