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Eine Anmerkung zuvor: Als Mitarbeiter des VDI geht mir das Wort „Normung“ nicht ganz so gut über die Lippen, da die Normen des VDI nun einmal historisch bedingt VDI-Richtlinien genannt werden. Und dann gibt es noch eine Reihe anderer Regelsetzer, die Papiere mit ähnlich hohem Anspruch erzeugen, die auch nicht Normen heißen. Ich rede also im Folgenden von technischer Regelsetzung.
Irrtum #1: Normung ist nicht spannend.
Was ist eigentlich Normung? Ich habe vor einiger Zeit über verschiedene Soziale Medien und Messenger Menschen aus meinem Bekanntenkreis gebeten, dass sie mir die ersten drei Worte schicken, die ihnen zum Thema „Normung“ einfallen. Da kamen dann die zu erwartenden Stichworte wie DIN, Stand der Technik, Vereinheitlichung, Klassifizierung. Durchaus aber auch solche wie Lobbyismus, staatsentlastend, sicher, Einschränkung.
Sie stimmen alle:
Das DIN ist der größte und bekannteste Regelsetzer und hat einen Staatsvertrag, der ihm allein gestattet, Deutschland normungstechnisch gegenüber der internationalen Community zu vertreten. Regelsetzung muss aktuell sein und sich am Stand der Technik orientieren, sie vereinheitlicht und klassifiziert. Dass Lobbyisten sie gerne nutzen, um ihre Interessen zu verankern, liegt in der Natur der Sache. Staatsentlastend wirkt Regelsetzung, weil der Gesetzgeber nicht jede Schraube einzeln in Rechtsdokumenten vorschreiben muss, sondern Zuflucht zu unbestimmten Rechtsbegriffen wie „allgemein anerkannte Regeln der Technik“, „mittlere Art und Güte“ oder „Verkehrssitte“ nehmen kann. So ist sichergestellt, dass man vielleicht nicht die Fünf-Sterne-Lösung bekommt, aber auf jeden Fall etwas, das mindestens die grundlegenden, marktüblichen Anforderungen erfüllt. Man ist bei Anwendung einer allgemein anerkannten Regel der Technik recht sicher aufgestellt, weil sich kluge Köpfe Gedanken gemacht haben, wie man etwas „richtig“ macht. Und Einschränkungen sind nicht immer negativ: Die Qual der Wahl wird vorgefiltert, ein potenzieller Käufer, oft fachlicher Laie, wird entlastet.
Keiner assoziierte Normung mit einem Wort, das mir sehr wichtig ist: Dialog.
Ich sehe technische Regelsetzung als einen Prozess des Austauschs. Die Gruppen, die ein Interesse an einer Sache haben, setzen sich an einen Tisch und gleichen ihre Erwartungen an die Sache ab. So wird das „Objekt der Begierde“ von allen Seiten beleuchtet. Die Stakeholder bilden einen Konsens. Da nicht alle Stakeholder in Person am Tisch sitzen können, sondern Interessen gebündelt vertreten werden, wird nun die Öffentlichkeit mit der Veröffentlichung eines Entwurfs gebeten, Feedback in Form von Einsprüchen zu geben. Der Entwurf einer technischen Regel ist bewusst nicht in Stein gemeißelt, sondern ein Diskussionsbeitrag, mit dem der Ausschuss, der ihn entwickelt hat, den Rest der (Fach-)Öffentlichkeit abholt und ihn einbindet. So hat jede(r) mit einem Interesse am Thema die Chance, sich auch zu beteiligen. Dieser transparente Prozess macht die Regelsetzung stark. Das Gutachten eines Sachverständigen ist eine Einzelmeinung und daher möglicherweise anfechtbar, aber ein ausgewogen von allen interessierten Kreisen gebildetes Gremium kontrolliert sich selbst sehr effektiv. Das Ergebnis hat einen ganz anderen Stellenwert. Nach Beteiligung der Öffentlichkeit wird dann in der Regel eine finale technische Regel veröffentlicht, der man den Status allgemein anerkannte Regel der Technik unterstellen darf. Und auch die hat keinen ewigen Bestand, denn Regelsetzung soll – gerade auch neuer – Technologie den Weg in die breite Anwendung ebnen.
Als ich meinen Job als technischer Regelsetzer vor fast 30 Jahren begann, wollte ich, damals junger und etwas nerdiger Wissenschaftler, einen Job, bei dem es um Technik geht und der menschliche Faktor keine allzu große Rolle spielt. Ihr wisst schon: Elfenbeinturm, stilles Kämmerlein und so. Technische Regelsetzung schien das zu bieten. Schien, Vergangenheitsform. Heute weiß ich mehr.
Die Expert*innen, die ihr Wissen in die Regelsetzung einbringen sind nicht nur aus unterschiedlichen Gründen Stakeholder, sondern Menschen mit einem Leben und allen Problemen, die daran hängen können. Die bringen sie mit in das Gremium. Dadurch gerät mitunter die Aufgabe, ein technisch arbeitendes Gremium zum Erfolg zu führen, zu einer deutlich mehr als nur organisatorischen Herausforderung.
Ich persönlich arbeite im Bereich Bauen und Gebäudetechnik. Nahezu jeder Mensch in unserem Kulturkreis lebt und arbeitet in Gebäuden. So kommen viele Menschen mit „meinen“ Richtlinien in Berührung, meist – und das ist gut so – unbewusst. Im Bauwesen kommt es fast ständig zu Streit darüber, was wieviel kosten darf, wie es hätte ausgeführt sein müssen, bis wann es hätte fertig sein müssen usw. Wenn aber etwas hakt, dann suchen Menschen nach bedrucktem Papier, auf dem steht, dass sie Recht haben. Eine VDI-Richtlinie gilt in diesem Kontext als „vorweggenommenes Sachverständigengutachten“.
Mein Job ist auch spannend, weil er eine stete Weiterbildung ist. Ständig sitze ich mit hervorragenden Expert*innen zusammen, die ihr Wissen einbringen. In den Sitzungen lerne ich Dinge, von denen ich nie zu träumen gewagt hätte, viele einfach nur interessant für den Nerd in mir, andere lustig.
Aus heutiger Sicht muss ich sagen, dass ich für die Pflege vieler meiner Ausschüsse und des Netzwerks viel mehr Energie aufbringen muss als für den profanen technischen Inhalt. Gut, dass meine Vorstellung meines Wunschjobs beim Einstieg so fundamental falsch war, denn den Job, den ich mir damals gewünscht habe, würde ich heute, glaube ich, langweilig finden.
Also: Regelsetzung ist super!
Irrtum #2: Normen sind Vorschriften, also bindend einzuhalten.
Was glaubt Ihr: Kann eine privatrechtliche Organisation Vorschriften machen? Solche, die für die Allgemeinheit gelten? Natürlich nicht. Daher sind Normen auch keine Vorschriften, sondern privatrechtliche Empfehlungen. Sie sind indes trotzdem nicht völlig unverbindlich. Normen beschreiben nämlich, wie etwas nach Ansicht der Verkehrskreise beschaffen sein sollte (oder wie man etwas macht, damit es richtig funktioniert). Die „Verkehrskreise“, das sind die Menschen, die mit der fraglichen Sache ständig arbeiten: die Fachleute. Wenn die sagen „So geht das, haben wir ausprobiert, funktioniert.“, dann darf sich der Laie darauf verlassen.
Nun steht im BGB, § 242, etwas von Treu und Glauben und der Verkehrssitte. Wenn mir jemand etwas schuldet, dann soll ich nicht betrogen werden, sondern die Schuld soll so beglichen werden, wie man das anständigerweise tut. Dabei kann ich z. B. als Laie, der ein komplexes technisches Produkt kauft, mitunter das Produkt mangels Fachwissens gar nicht bewerten. Der Begriff „Verkehrssitte“ oder „Handelsbräuche“ oder „allgemein anerkannte Regeln der Technik“ (aaRdT) zeigt an, dass der Gesetzgeber hier mangels Ressource oder Fachkenntnis nicht alle Details regelt, sondern sich darauf verlässt, dass es so etwas wie „gesunden Menschenverstand“ gibt. Und der ist zwar nicht vorgeschrieben, aber wenn man ihn nicht anwendet, kann man damit rechnen, dass man belangt wird. Daraus leitet sich das Gebot ständiger Fortbildung für Fachleute ab: Als Laie muss ich mich darauf verlassen können (Treu und Glauben), dass eine von mir beauftragte Fachperson auf aktuellem Stand ist. Bekomme ich eine Leistung, die nicht den aaRdT entspricht, ist die Leistung mangelhaft, und es interessiert nicht, ob mein Anbieter die neuen Normen nicht gekannt hat.
Irrtum #3: DIN-Normen sind verbindlich, VDI-Richtlinien nur empfehlend.
DIN 476 beschreibt Papierformate. Die kennen die meisten Menschen. Eine VDI-Richtlinie mit ähnlichem Bekanntheitsgrad gibt es kaum (obwohl eigentlich Trinkwasser wichtiger ist als Papier, dafür sollte man dann die VDI 6023 kennen).
Das DIN hat auch einen Staatsvertrag mit der Bundesrepublik, der ihm die Rolle des nationalen Normungsinstituts zuschreibt. Das allerdings bedeutet nicht, dass nicht auch andere Organisationen, so zum Beispiel der VDI, allgemein anerkannte Regeln der Technik erarbeiten können. Damit etwas als allgemein anerkannte Regel der Technik gilt, ist nur wichtig, dass es definitiv den Konsens der Verkehrskreise darstellt. Das kann schlicht „von alleine“ passieren. Dann sind diese aaRdT möglicherweise nicht einmal aufgeschrieben worden, sondern jede(r) (Fachfrau/-mann) kennt sie einfach.
Man kann aber auch gezielt zu einem Thema den Stand der aaRdT feststellen. Verfahren, die vermuten lassen, dass das Ergebnis einer solchen Arbeit eine aaRdT ist, werden in den Spielregeln für die Regelsetzungsarbeit, allen voran VDI 1000 und DIN 820, beschrieben. Wichtigste Vorgabe dieser Spielregeln ist, dass man möglichst alle interessierten Kreise zu beteiligen und auch der allgemeinen Öffentlichkeit die Möglichkeit zu Einsprüchen einzuräumen hat.
Der VDI tut genau das, und folglich gelten auch VDI-Richtlinien – ganz genau wie DIN-Normen – a priori als allgemein anerkannte Regeln der Technik und sind genauso verbindlich (oder unverbindlich, siehe oben).
Irrtum #4: Standardisierung verhindert Fortschritt, weil sie einen Stand einfriert.
Das ist schlicht falsch. Ja, in aaRdT werden technische Merkmale auf-, aber eben nicht festgeschrieben. AaRdT leben. Sie sind nämlich – auch das eine Vorgabe der VDI 1000 – regelmäßig auf Aktualität zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren oder zurückzuziehen. Das war vor ein paar Jahren ein Problem für das DIN, bei dem der BGH eine Norm als aaRdT disqualifiziert hat, weil sie zu alt war.
Standards führen oft überhaupt erst dazu, dass eine Technologie für die allgemeine Anwendung tauglich wird. Betrachten wir als Beispiel die Blu-Ray-Disc: Die Technologie gab es schon eine Weile, aber für den Markt brauchbar wurde sie erst, als der Standard konsolidiert war. Dann erst konnten nämlich Player hergestellt werden, bei denen man als Käufer sicher sein konnte, dass man für sein teuer erstandenes Gerät auch ein breites Angebot von Medien bekam.
Irrtum #5: DIN und VDI machen einander Konkurrenz.
Es gibt beim DIN einen Normenausschuss Heiz- und Raumlufttechnik, und es gibt im VDI Fachausschüsse für Wärme-/Heiztechnik und für Raumlufttechnik. Stellen wir uns vor, es gäbe eine Regel, die „Ja“ sagt, und eine, die „Nein“ sagt, und beide beanspruchten für sich, „allgemein anerkannt“ zu sein. Es können aber nicht zwei gegensätzliche Aussagen gleichzeitig richtig sein. Kommt ein Fall vor Gericht, bei dem die von den Regeln beantwortete Fragestellung zu entscheiden ist, würde das Gericht vermutlich entscheiden, dass keine der beiden Regeln als aaRdT gelten kann. Aus dem Grund achten Regelsetzer, die aaRdT erstellen, auf Abgrenzung. In Normendatenbanken wird jedes neue Projekt eingetragen, sodass die Fach-Community sich informieren kann, ob ein Thema bereits in einer technischen Regel behandelt wurde.
Irrtum #6: Normen sind Gemeingut, die darf man frei kopieren.
Wissenschaft und technisches Wissen sind Gemeingut. Technische Regeln aber üblicherweise eben nicht. Zur Aufbereitung des technischen Wissens in Form der aaRdT ist ein erheblicher Aufwand nötig: Fachleute investieren Arbeitszeit und beispielsweise Reisekosten, Personal des Regelsetzers achtet auf die Einhaltung des Regelsetzungsprozesses, organisiert die Zusammenarbeit und bereitet das von den Fachleuten eingebrachte Wissen auf. All das muss bezahlt werden. Die konkrete Aufbereitung des Wissens ist daher durch das Urheberrechtsschutzgesetz geschützt.
Mindestens ein Teil der Finanzierung wird durch den Verkauf der technischen Regeln gedeckt. Kopien von VDI-Richtlinien und DIN-Normen sind also Raubkopien. Bei Themen, die von der Handel und Industrie getrieben sind, werden genau die zur Kasse gebeten, die das Interesse an der Norm haben, also die Unternehmen, die sie brauchen; in den meisten Normenausschüssen des DIN müssen Unternehmen, die ihre Mitarbeiter in Gremien entsenden, einen Kostenbeitrag an das DIN leisten. Hier wandert der Regelsetzer auf einem Grat: Für die Großindustrie ist der Kostenbeitrag ein Klacks, für ein kleines Unternehmen aber nicht. Wenn man als Regelsetzer keine Vorkehrungen dagegen trifft, kommt es fast zwangsläufig dazu, dass die Kleinen bei der Normungsarbeit ausgebootet werden.
Bei Themen, an denen die Industrie kein Interesse hat – oft solche im Bereich Umweltschutz, etwa Luftreinhaltung oder Lärmminderung –, finanziert dann gegebenenfalls die Öffentliche Hand als Stakeholder die Arbeiten. Ein anderes Modell liegt der VDI-Richtlinienarbeit zugrunde: Ein Teil der Finanzierung geschieht durch Verkäufe der Richtlinien. Aber der VDI wurde mit dem Ziel gegründet, Technologie zum Nutzen aller in die Anwendung zu transferieren. Daher kann der VDI für die Finanzierung seiner satzungsgemäßen ideellen Ziele, darunter die Regelsetzung, auch Einkünfte aus anderen Quellen einsetzen, z. B. aus den GmbHs in der VDI-Gruppe. Die Mitarbeit in einem VDI-Richtlinienausschuss ist kostenfrei. (Wir freuen uns aber, wenn die Mitglieder von Richtlinienausschüssen auch persönliche VDI-Mitglieder werden.) Das senkt für kleine Firmen und Selbständige die Schwelle bei der Mitarbeit im VDI.
Mehr Infos
VDI-Richtlinien sind richtungsweisende und praxisorientierte technische Regelwerke, die Qualitätsstandards in vielen ausführenden Gewerken und allen möglichen Industriebereichen setzen. Mit über 2.100 gültigen VDI-Richtlinien ist der VDI einer der wichtigsten Regelsetzer Deutschlands. Der Beuth Verlag in Berlin ist der exklusive Vertriebspartner für VDI-Richtlinien. Der einfachste und schnellste Weg ist der Download der Dokumente über den Webshop des Beuth Verlags.
Kommentare
Inzwischen haben 5 Leser einen Kommentar hinterlassen.@Gerald Boukes: Sie beziehen sich auf das Malamud-Urteil. Besagtes Urteil bezieht sich nur auf einen kleinen Teil der Normen, nämlich die erwähnten harmonisierten technischen Normen. Es bezieht sich nicht auf rein nationale Regelwerke wie VDI-Richtlinien. Und auch für die harmonisierten technischen Regelwerke bedeutet es keineswegs, dass diese nun frei kopiert werden dürften, sondern lediglich, dass eine Einsicht möglich gemacht werden muss. DIN und DKE haben dazu Modelle entwickelt, die einen „Malamud-konformen“ Zugriff ermöglichen. Hinsichtlich des Urheberrechtsschutzes von VDI-Richtlinien hat sich also durch das Urteil nichts geändert. Sofern sich die Forderungen Ihrer Geschäftspartner auf harmonisierte technische Normen beziehen, die als DIN-EN-Normen veröffentlicht sind, empfehlen wir, dass Sie beim DIN anfragen. Freundliche Grüße vom VDI-Team
Zu Irrtum #6:
Das Urheberrecht bedingt nicht automatisch ein Kopierverbot, aber die Verlage bestehen darauf alleine das Recht zur Kopie und Verbreitung zu besitzen. Doch gilt das noch nach dem Urteil Az. C-588/21 P des EuGH zur Verordnung 1049/2001 der EU? Das Urteil stellt klar, dass harmonisierte technische Normen Teil des EU-Rechts sind und deshalb frei und kostenlos zugänglich sein müssen. In meinem Elektrohandwerksbetrieb werden die Normen oft durch Angebote auch Vertragsbestandteil in Projekten. Daher können unsere Vertragspartner grundsätzlich vom EU-Recht Gebrauch machen und von mir die freie Einsicht ohne Bezahlschranke in die Normen verlangen. Wird hierdurch nicht automatisch das Kopierverbot hinfällig?
Die Aussagen des Autors zu den sechs Irrtümern kann ich, aus meiner Mitarbeit bei einigen wenigen Regelwerken und meinen praktischen Erfahrungen im Bereich der TGA, nur als treffend bezeichenen.
Vielen Dank für diesen sehr guten Artikel
Dem Beitrag von Herrn Wollstein kann ich aus eigenen Erfahrungen voll und ganz zustimmen. Nach einem Maschinenbaustudium kam ich eher zufällig zunächst zur Normung, im speziellen zur Werknormung, was mich mit allen Disziplinen einer weltweit agierenden Firma in Kontakt brachte, was sehr spannend und abwechslungsreich war. Durch Normungsarbeit innerhalb des Konzerns und in DIN-Normenausschüssen hatte ich die Gelegenheit, aktiv bei der Erarbeitung von technischen Regeln mitzuwirken, was auch mit Besuchen von anderen Firmen und Instituten verbunden war. Nach ca. 15 Jahren übernahm ich dann die Leitung des QM und konnte hier in der Umsetzung der technischen Regeln erst so richtig ihren hohen Wert ermessen.
Zu Ihrem Satz: "Zur Aufbereitung des technischen Wissens in Form der aaRdT ist ein erheblicher Aufwand nötig: Fachleute investieren Arbeitszeit und beispielsweise Reisekosten, Personal des Regelsetzers achtet auf die Einhaltung des Regelsetzungsprozesses, organisiert die Zusammenarbeit und bereitet das von den Fachleuten eingebrachte Wissen auf. All das muss bezahlt werden." möchte ich Stellung nehmen, denn die Mitwirkung an Normen ist ehrenamtlich:
Als ö.b.u.v. Sachverständiger erlebe ich immer wieder, dass kleinere Ingenieurbüro oder Handwerksberiebe manche Regelungen und Normen nicht kennen und dann teure Mängel zu verantworten haben. Insbesondere der Planer, der mehrere Gewerke der TGA bearbeitet, hat, als kleines Büro, allerdings nicht das Geld diese Regelqwerke zu kaufen. Natürlich ist das keine Entschuldigung die a.a.R.d.T. nicht eingehalten zu haben. Manchmal fehlt dann auch nur die Zeit das alles zu lesen und das ist dann auch nicht entschuldbar. -
Für die Mitarbeit an einer DIN muss man sogar, unbezahlt ehrenamtlich und außerdem die Spesen auch noch einen Beitrag zahlen. - Normen aus der USA konnte ich, weil bei einem Bauvorhaben in Deutschland vereinbart, für ein Gutachten einfach kostenlos herunterladen! Ich habe Normen bei denen die Seite 4,50 € kostet. Ob dies wirklich berechtigt ist, könnte man bezweifeln. -
Es sollte überlegt werden hier eine Lösung zu finden bei der auch Anfänger und kleinere Büros sich mit Richtlinien und Normen zu versorgen. Eine Lösung habe ich nicht, zumindest beim DIN sollte es da einen staatlichen Zuschuss geben und Mitglieder des VDI sollten höhere Rabatte als 10 % bekommen. Natürlich muss dann auch beim VDI die Finanzierung sicher gestellt werden. Da die VDI-Richtlinien wirklich anerkannt sind, sollte hier auch ein staatlicher Zuschuss ermöglicht werden. Vielleicht sollte man auch von dem Papierausdruck auf pdf-Dateien umstellen, sodass Druck- und Versandkosten entfallen. Viele Verbände, wie VDMA, DVGW, VdS, GEFMA u.a., geben ihre Richtlinien an ihre Mitglieder kostenfrei heraus. -
Bei einer EN-Norm habe ich es erlebt, dass der neben mir sitzende Kollege aus Frankreich von seinem Land die Reisekosten vom Staat bezahlt bekam. Und bei diesen Sitzungen sind große Entfernungen mit dem Flugzeug wirklich teuer.
Wenn wir wollen, dass in unserem Land die Regelwerke weit verbreitet sind, sollten wir neue Wege suchen. Auch sollte das weit verbreitet illegale kopieren beendet werden. Vor mehr als 20 Jahren war ich allerdings beim Beuth-Vertrieb als Herausgeber einer Normensammlung für die Gewerke der TGA H L S tätig, wir hatten auf einer CD zum Preis von 600 DM DIN- und VDI-Regelwerke für über 50.000 DM angeboten, leider wurde dies - im Vergleich zu den vielen Nutzern - wenig gekauft und d.h. meist nur kopiert. - Als Jahrgang 1934 werde ich dies nicht mehr aktiv ändern können.
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