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Eine VDI-Richtlinie stellt ein Dokument zur freiwilligen Anwendung dar – für jeden. Es handelt sich also um kein Gesetz im üblichen Sinn. Vielmehr gilt eine VDI-Richtlinie im Allgemeinen als „anerkannte Regel der Technik“. Es ist eine technische Festlegung, die „von einer Mehrheit von Fachleuten als Wiedergabe des Stands der Technik angesehen wird“.
Weil Aktualität und Qualität dadurch sichergestellt sind, können Nutzer VDI-Richtlinien ruhigen Gewissens als Grundlage für die Ausführung von technischen Anlagen, Verfahren, Prozessen, Gütern und Weiterem verwenden. Jedoch ist unser Richtlinien-Erstellungsprozess (nach VDI 1000, siehe unten) so konzipiert, dass es eine Entwurfsphase gibt. Während dieser kann jede Person noch Einspruch zu den Festlegungen erheben.
Am Anfang steht ein Problem
Jeder, der ein technisches Problem hat, das eine Art „Übereinkunft“ nötig macht, kann zum VDI kommen. Wir prüfen dann, ob wir das Problem normieren können und ob es sinnvoll ist, dies zu tun. Aber auch, ob es für einen großen Nutzerkreis von Interesse ist. Entsprechende Fachleute (Ingenieure, Naturwissenschaftler, Physiker, Chemiker u.v.m.) haben wir vielleicht auch schon – und schon kann die Arbeit an einer VDI-Richtlinie beginnen.
Als erstes Ergebnis der Beratung unserer Fachleute bringen wir einen Entwurf der Richtlinie heraus. Zu diesem kann jede Person Stellung beziehen. Die sogenannte „öffentliche Einspruchsfrist“ läuft in der Regel sechs Monate. Die Stellungnahmen, die uns geschickt werden, reichen von „Das schreibt man aber mit zwei m“ bis hin zu „Das können Sie so nicht festlegen. Das ist falsch, das geht nämlich so und so.“
Wenn alles geprüft und diskutiert ist ...
Haben wir alle Einsprüche und Stellungnahmen bewertet, geprüft, diskutiert, angenommen oder verworfen, haben wir den Text für eine VDI-Richtlinie fertig. Der Text wird dann in die englische Sprache übersetzt und als endgültige Fassung beispielsweise als eine VDI/VDE-Richtlinie veröffentlicht.
Diese Vorgehensweise sichert nicht nur die Ergebnisse, sondern auch die Anwendbarkeit einer VDI-Richtlinie für den Anwender ab. Nach spätestens fünf Jahren überprüfen wir die Inhalte unserer VDI-Richtlinien auf ihre Gültigkeit hin – gegebenenfalls beginnt der Richtlinien-Erstellungsprozess dann wieder von vorn.
Das Identifikationsmerkmal
Wir vertreiben unsere VDI-Richtlinien zusammen mit einem Vertriebspartner, dem Beuth Verlag in Berlin. Dort bekommt man die VDI-Richtlinien sowohl in gedruckter Form als auch als PDF zum Download. Eine Übersicht über unsere Themen, dem VDI-Richtlinienwerk, bekommt man am besten auf unseren Internet-Seiten unter www.vdi.de/richtlinien.
Jede unserer VDI-Richtlinien trägt eine 4-stellige Ziffer (von 2000 aufwärts) als Identifikationsmerkmal, also beispielsweise VDI 2230 Blatt 1 oder VDI/VDE 2618 Blatt 9.1. Ob da nur „VDI“ oder „VDI/VDE“ oder anderes vor der Ziffer steht, ist für deren Gültigkeit nicht relevant. Der Zusatz eines anderen Vereins oder Verbands zeigt dessen Mitträgerschaft an der Richtlinie an. Keine Regel ohne Ausnahme: Unsere VDI 1000 ist die VDI-Richtlinie, die regelt, wie VDI-Richtlinien gemacht werden. Auch so etwas braucht man unbedingt als Regelsetzer ...
Redaktion: Frank Magdans
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