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ERKLÄRT
Bild: Frank Magdans
Gebäudetechnik Richtlinien

Richtlinienreihe VDI/WTA 3817Unser kulturelles Erbe erhalten

Im beruflichen Alltag sind Architekt*innen und Ingenieur*innen mit der Komplexität von Baumaßnahmen sehr gut vertraut: Die Experten entwickeln bei jedem Bauvorhaben immer wieder individuelle Lösungen und passen bewährte Grundsätze an die Bedürfnisse der Bauherren und die lokalen Begebenheiten an.

Bauen im Bestand

Im Bereich Bauen im Bestand gilt es, moderne Nutzungsanforderungen mit den Vor- und Nachteilen eines Altbaus in Einklang zu bringen. Handelt es sich bei dem Altbau darüber hinaus um ein Baudenkmal, ist ein besonders sensibler Umgang mit der vorhandenen Bausubstanz notwendig. Baudenkmale sind ebenso vielfältig wie die allgemeine gebaute Umwelt: Sonderbauten wie Kirchen, öffentliche Gebäude und Schlösser, Bauten für die Industrie, das Handwerk und die Landwirtschaft, sowie Wohnbauten in unterschiedlichsten Bauweisen und aus verschiedenen Bauzeiten. Das Material ist vielfältig und reicht von Holz und Lehm über Ziegel- und Naturstein bis zu Beton- und Stahlkonstruktionen und anderem. Nicht zu vergessen sind hierbei technische Denkmale wie Brückenkonstruktionen.

Baudenkmale müssen nicht unbedingt jedem Geschmack entsprechen oder „schön“ sein. Sie sollten repräsentativ für eine bauliche Epoche sein und die Architektursprache der Zeit anschaulich vermitteln können. Oft bedarf es eines Abstandes von einer Generation bis die Allgemeinheit die Qualitäten der neueren Baustile und Baumaterialien wertschätzen lernt.

Denkmalschutz

Wichtig ist hierbei, dass in den meisten Fällen nicht nur das Erscheinungsbild des Baudenkmals geschützt ist, sondern die gesamte Bausubstanz. Im Grunde genommen ist ein Baudenkmal mit einer Archivalie, einer historischen Quelle, vergleichbar – ähnlich einem historischen Schriftstück, das Informationen gibt. Deshalb ist neben dem Erscheinungsbild auch die Bausubstanz eines Baudenkmals von großer Bedeutung.

Entfernt man Bauteile, etwa Fachwerkbalken oder Farbfassungen, so ist unwiederbringlich eine wichtige Geschichtsquelle verloren. Fehlen die bauzeitlichen Hölzer, sind dendrochronologische Untersuchungen zur Altersbestimmung zum Beispiel nicht mehr möglich. Hat eine Person historische Farbfassungen überputzt oder mit einer ungeeigneten Farbe gestrichen, ist eine spätere Freilegung sowie Studien und Erkenntnisse zum Alter und zum ehemaligen Raumeindruck nicht mehr möglich. Wer würde schon ein altes Schriftstück aus einem Archiv entfernen, weil die Seite vergilbt und die Kanten verknittert sind?

Geschichte der Denkmalpflege

Ziel der Denkmalpflege ist es, das Bewusstsein für die eigene Geschichte anhand von Zeugnissen aus der Vergangenheit zu bewahren. Diese Bestrebungen gibt es seit der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Damals, in einer Zeit der beginnenden politischen und gesellschaftlichen Umbrüche in Europa, entwickelte sich ein großes Interesse an Geschichte und Altertümern. Dabei standen zunächst Bauwerke des Mittelalters im Zentrum des Interesses. Mit viel Aufwand wurden Kirchen, Burgen, Rathäuser, Stadtbefestigungen vor dem weiteren Verfall bewahrt, vielfach rekonstruierend und historisierend auf- und weitergebaut. 

Die Entwicklung der Denkmalpflege in Deutschland maßgeblich geprägt hat der Architekt Karl Friedrich Schinkel (1781 – 1841). Im August 1815 erschien seine Denkschrift „Erhalten aller Denkmäler und Altertümer unseres Landes“. Dringliche Anregung seinerseits war es, eine eigene staatliche Institution für die Denkmalpflege zu schaffen. 1843 wurde Ferdinand von Quast vom preußischen König Friedrich Wilhelm IV. zum staatlichen Konservator ernannt.

Dem neu installierten Konservator oblag damit die Sorge für alle im öffentlichen Besitz befindlichen Denkmäler in ganz Preußen. Auf Dauer waren die Aufgaben des Konservators aber nicht flächendeckend von Berlin aus für ganz Preußen zu praktizieren. 1891 wurde deshalb mit „allerhöchster Kabinettsordre“ die Berufung von Provinzialkonservatoren ermöglicht.

Mitte des 19. Jahrhunderts hatte sich in England der Kulturkritiker John Ruskin gegen die immer stärker werdenden historisierenden Strömungen gewandt. Um 1900 wurden die Diskussionen um den angemessenen Umgang mit Denkmälern auch in Deutschland zur Kenntnis genommen und waren Thema unter den Konservatoren auf dem „Tag für Denkmalpflege“, der im Jahr 1900 zum ersten Mal stattfand. Im Mittelpunkt standen die Streitschriften von Georg Dehio und Alois Riegl zum Thema „Konservieren, nicht Restaurieren“. Aufbauend auf die Charta von Athen 1931, die Grundlagen zum Schutz von bedeutenden Einzeldenkmalen und Ausgrabungen beinhaltete, wurde 1964 der Denkmalbegriff in der bis heute gültigen Charta von Venedig definiert.

Nachhaltigkeit

Begriffe wie Klimawandel und Nachhaltigkeit sind in aller Munde. Wenige Leute denken aber dabei an unser gebautes kulturelles Erbe. Wegen ihrer langen Lebenszeit, ihrer Reparaturfähigkeit und häufig auch wegen der verwendeten nachhaltigeren Materialien stellen Baudenkmale einen wichtigen Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasen dar. So gesehen stellen historische Gebäude eine unwiederbringbare kulturelle und bauliche Ressource dar, die es zu schützen und zu erhalten gilt. Somit ist Denkmalschutz letztlich auch Klimaschutz!

Allerdings lassen sich Baudenkmale zum überwiegenden Teil nicht entsprechend der üblichen Standards und Normen der (Neu-)Bauindustrie erhalten und instand setzen. Die alte Architektur fordert eine individuelle Betrachtung und überlegte Herangehensweise, wenn Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen anstehen.

Richtlinienreihe VDI/WTA 3817

Studiengänge im Bereich der Denkmalpflege und die praktische Ausbildung zum Restaurator oder zur Restauratorin im Handwerk vermitteln Sonderkenntnisse. Diese dienen der denkmalgerechten Umsetzung von Baumaßnahmen in geschützter Bausubstanz. Auch im Bereich der Energieeffizienz nehmen sich besondere Förderprogramme und die Fortbildung zum Energieberater im Baudenkmal der besonderen Thematik im Umgang mit Baudenkmalen an. Immer wieder stehen aber viele Baufachleute vor der Herausforderung der ganzheitlichen Umsetzung im Planungs- und Bauablauf sowie bei Fragen der Gewährleistung.

An dieser Stelle setzt die im Gründruck erschienene, neue Richtlinienreihe VDI/WTA 3817 mit dem Titel „Baudenkmale und denkmalwerte Gebäude“ an: Sie gibt Unterstützung beim Umgang mit schützenswerter Bausubstanz und räumt mit dem unbegründeten Vorurteil auf, dass in denkmalwerten Gebäuden nichts verändert werden darf und diese nicht mit heutigen Standards nutzbar sind.

In einem interdisziplinären Team von Fachleuten der Denkmalpflege und vielen Bereichen der Bautechnik wurde die bestehende VDI-Richtlinie 3817 „Technische Gebäudeausrüstung im Baudenkmal und in denkmalwerten Gebäuden“ grundlegend überarbeitet und zu einer Reihe erweitert. Unter dem umfassenderen Titel „Baudenkmale und denkmalwerte Gebäude“ werden in vier Richtlinien die zu beachtenden Grundlagen der Denkmalpflege, Baukonstruktion, technischen Gebäudeausrüstung und die Bauunterhaltung im Baudenkmal ausführlich behandelt.

Resümee

Die besondere Bedeutung von Baudenkmalen als wichtige Bestandteile unseres kulturellen Erbes erfordert eine sensible Herangehensweise bei der Umsetzung von Baumaßnahmen zu ihrer Erhaltung und Instandsetzung. Neben der Kenntnis und der Wertschätzung der denkmalwerten Bausubstanz ist die ganzheitliche Betrachtung, Planung und Umsetzung Voraussetzung für ein gutes und denkmalgerechtes Ergebnis. Die neue Richtlinienreihe VDI/WTA 3817 gibt hierbei Anleitung und Hilfestellung in wesentlichen Bereichen der baulichen Umsetzung.

Es ist ein unbegründetes Vorurteil, dass in denkmalwerten Gebäuden nichts verändert werden darf und diese nicht mit heutigen Standards nutzbar sind.

Dipl.-Ing. Saskia Schöfer, LWL

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